9830/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Tadler,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend österreichische Staatsbürgerschaft (doppel Staatsbürgerschaft) für Südtiroler und Südtirolerinnen
Italien hat im Jahr 2009 ein Abkommen aufgekündigt, welches die Doppelstaatsbürgerschaft verboten hat. Da auch keine EU-rechtliche Bestimmung gegen die Verleihung einer Doppelstaatsbürgerschaft steht, ist dem Wunsch der Mehrheit der südtiroler Bevölkerung Folge zu leisten, diesen den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.
Aufgrund eines Gutachtens des Völkerrechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, Universität Innsbruck, sei für den Erhalt der Doppelstaatsbürgerschaft für SüdtirolerInnen auch keine generelle Verfassungsänderung in Österreich notwendig. Lediglich einfach gesetzliche Änderungen wären laut des Experten notwendig, um die Doppelstaatsbürgerschaft zu erhalten.
Angesichts dieser historischen Chance, vor allem den Kulturkreis nördlich und südlich des Brenners wieder zu vereinen und die Identität der Menschen in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino zu stärken.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Kennen Sie das Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer? Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren?
2. Wie sehen Sie die rechtlichen Darlegungen von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer in seinem Gutachten in Bezug auf den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft für SüdtirolerInnen?
3. Ist Ihnen bekannt, dass die italienische Regierung eine Doppelstaatsbürgerschaft ermöglicht?
4. Nach welchen rechtlichen Kriterien wird in Österreich an Ausländer die Doppelstaatsbürgerschaft verliehen (Bitte um genaue Auflistung der rechtlichen Kriterien mit Begründung und Erläuterung)?
5. Unter welchen Kriterien wurde den österreichischen Auswanderern in Brasilien (Dreizehnlinden) Mitte der 1990er-Jahre die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen (Bitte um genaue Auflistung der Kriterien und der Umstände der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft)?
6. Laut Stellungnahme des Innenministeriums 40/SBI XXIV.GP seien die Sachverhalte bezüglich der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an SüdtirolerInnen und den Auswanderern in Brasielien (siehe Frage oben) weder tatsächlich noch in rechtlicher Hinsicht vergleichbar. Warum nicht? (Bitte um ausführliche Stellungnahme und Rechtsvergleich)?
7. Wurde den Auswanderern in Dreizhenlinden die Brasilianische Staatsbürgerschaft bei gleichzeitiger Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entzogen? Wenn nein, warum nicht?
8. Weiters führen Sie in der Stellungnahme 40/SBI XXIV.GP aus, dass die Südtiroler Bevölkerung mit Inkrafttreten des Staatsvertrages von St. Germain vom 16. Juli 1920 die italienische Staatsbürgerschaft unter gleichzeitigem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft erwarb. Wie sehen Sie Ihre Stellungnahme in Bezug auf Art. 81 Staatsvertrag von St. Germain in welchem Nachzulesen ist, "Die Hohen vertragschließenden Teile verpflichten sich, in keiner Weise die Ausübung des Optionsrechtes zu behindern, welches durch den gegenwärtigen Vertrag oder durch die zwischen den alliierten und assoziierten Mächten und Deutschland, Ungarn oder Rußland oder zwischen den besagten alliierten und assoziierten Staaten selbst abgeschlossenen Verträge vorgesehen ist und den Beteiligten die Erwerbung jeder anderen, sich ihnen bietenden Staatsangehörigkeit gestattet"?
9. Wie stehen Sie zu dem "Erwerb" der italienischen Staatsbürgerschaft durch die Südtiroler Bevölkerung durch das Inkrafttreten des Staatsvertrages von St. Germain-en-Laye?
10. Haben Sie Gespräche mit Vertretern des südtiroler Landtages bezüglich einer Doppelstaatsbürgerschaft geführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Wurde eine legistische Prüfung von Ihrem Ministerium in Auftrag gegeben, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an die Südtiroler Bevölkerung zu überprüfen und gegebenenfalls zu verleihen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
13. Wie viele Österreicher haben eine doppelte Staatsbürgerschaft?
14. Wurde bei allen Werbern, die die österreichische Staatsbürgerschaft als zweite und somit die Doppelstaatsbürgerschaft erhalten haben, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgegeben haben?