9831/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Tadler,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Schuldenbremse

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt fordert von EU-Mitgliedstaaten, die den Euro als offizielle Währung eingeführt haben, ihre Haushaltsdefizite und Verschuldungen zu begrenzen. Diese Aufforderung war auch schon Teil der EU-Konvergenzkriterien.

In diesem Stabilitäts- und Wachstumspakt ist konkret geregelt, dass Staaten die Höhe ihres jährlichen Haushaltsdefizits auf 3% ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Stand ihrer öffentlichen Verschuldung auf 60% ihres BIPs begrenzen müssen.

Nun, da Österreich von den Rating-Agenturen die Rute ins Fenster gestellt bekommen hat, gewinnen die Aussagen von Ihnen, in denen Sie den Wohlstand in Österreich durch sorgsamen Umgang mit Steuergeld vermehren wollten, neue Bedeutung. Von einer tiefgreifenden Staatsreform nahmen Sie schon im April dieses Jahres Abstand, da "unser Land ja so schlecht nicht da steht".

Am 2. September 2011 titelte DiePresse "Kein Spielraum für Steuererhöhungen" worin auf Ihre Aussage Bezug genommen wurde. Derzeit beläuft sich das Gesamtstaatliche Defizit auf 3.9 Prozentpunkte des BIP und die Gesamtverschuldung auf ca. 73.6 Prozent. In diesem Zusammenhang möchten Sie eine Schuldenbremse betätigen und diese in den Verfassungsrang erheben. Laut Medienberichten wird an die Wiedereinführung abgeschaffter Steuern, sowie an die Erhöhungen von Steuersätzen gedacht.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

Anfrage

1.   Können Sie ausschließen, dass Österreich seinen derzeitigen AAA- Status (Rating) verliert? Wenn ja, wie begründen Sie dies?


2.      Werden Sie in den Beratungen über ein Sparpaket auch die Möglichkeit einer Verwaltungsreform prüfen? Wenn ja, welche konkreten Vorschläge kommen diesbezüglich aus Ihrem Ressort?

3.      Aus welchem Grund wollen Sie eine "Schuldenbremse" in den österreichischen (Verfassungs-)Gesetzen festschreiben? (Es gibt aufgrund des Vertrages der Arbeitsweise der Europäischen Union hier, Art 126 AEUV, diesbezüglich schon eine legistische Ausformulierung)

4.      Werden bei einer Festschreibung der Schuldenbremse im Verfassungsrang auch Strafbestimmungen zur Exekution von Fehlverhalten der einzelnen Organe festgeschrieben? Wenn ja, wie sollen diese ausformuliert werden? Wenn nein, warum nicht?

5.      Wenn der Nationalrat ein Gesetz beschließt, das neue Schulden zur Folge hat, werden diese - laut Ihrer Aussage - vom VfGH als verfassungswidrig beurteilt werden. Wie sehen Sie diesbezüglich die Praxis des VfGH bei einer Gesetzesprüfung? (Bitte um detaillierte Auskunft in Bezug auf Kosten, Zeit, Blockierung der Gesetzgebung usw.)

6.      Wurde von der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren (Defizitverfahren) gegenüber Österreich, aufgrund der nicht eingehaltenen Kriterien, eingeleitet? Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens?

7.      Wurden von der Europäischen Union aufgrund des gesamtstaatlichen Defizits und der Schuldenquote der Gesamtverschuldung Sanktionen gegen Österreich verhängt? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

8.      Sind die "Schuldenbremsen" im  derzeitigen Bundesfinanzrahmen 2012 - 2015 mitberücksichtigt? Wenn ja, bitte um genaue Auflistung der  einzelnen Punkte  in den Teilheften des Bundesbudgets?

9.      Mit 2014 wird das Europäische  System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen  (ESVG) reformiert; der rationale Schluss aus dieser Reformierung ist, dass weiter ausgelagerte Verbindlichkeiten in die Staatsschuld eingerechnet werden. Wie sehen dies in Bezug auf die Schuldenbremse und den daraus resultierenden Sparpaketen der nächsten Jahre? (Welche und vor allem in welcher Höhe werden ausgelagerte Staatsschulden aufgrund der ESVG einzuberechnen sein? Bitte um genaue Analyse und Auflistung der voraussichtlich mit einzuberechnenden Schulden und Institutionen)

10.    In welchem Spannungsverhältnis sehen sie die "Schuldenbremse/Sparpakete" und den Generationenvertrag?


11.      Laut einer Aussage von Ihnen würden 6 Milliarden Euro für eine weitere Bankenhilfe zur Verfügung stehen; Wie wurden diese 6 Milliarden im laufenden Budget ausgewiesen? (Bitte um genaue Angabe in den Budgetzahlen - Teilheften, Bundesfinanzrahmen usw.)

12.      Sehen Sie ein Spannungsverhältnis zwischen dem ESM, welcher mit 2013 in Kraft  treten soll, und den geplanten Sparpaketen?

13.      Wem sind Sie als Ministerin politisch Verantwortlich?