9897/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Telefongespräche zwischen Ernst Holzapfel und Natascha Kampusch
Nach Ihrer „Flucht“ wurde Natascha Kampusch von der Außenwelt abgeschottet, und nur von Ihren Therapeuten, Medienberater und Anwälten betreut. Selbst Ihre Eltern klagten öffentlich in Medien, dass Sie nicht wüssten, wo Ihre Tochter sei und auch keinen Kontakt haben dürften.
In genau dieser Zeit telefonierte Natascha Kampusch mehr als 100 Stunden mit dem Freund und Geschäftspartner Ihres „Entführers“, Herrn Ernst Holzapfel.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wurde Herr Holzapfel jemals über den Inhalt dieser Telefongespräche befragt?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, worum ging es in diesen Gesprächen?
4. Wurde Herr Holzapfel befragt, warum er mit einer, ihm nach eigenen Aussagen unbekannten Frau ( einmal gesehen), die in therapeutischer Behandlung war, über 100 Stunden gesprochen hat?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn ja, wie war die Antwort?
7. Wurde Frau Kampusch jemals über den Inhalt dieser Telefongespräche befragt?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wenn ja, worum ging es in diesen Gesprächen?
10. Wurde Frau Kampusch befragt, warum sie mit einem, ihr nach eigenen Aussagen unbekanntem Mann (einmal gesehen), über 100 Stunden gesprochen hat?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Wenn ja, wie war die Antwort?
13. Wurde Herr Holzapfel befragt, ob er auch zu diesem Zeitpunkt sein Handy mit einer anderen Person getauscht hat?
14. Wenn nein, warum nicht?
15. Wenn ja, wie war seine Antwort?
16. Wurde in weiterer Folge diese mögliche dritte Person befragt, was sie über 100 Stunden mit Frau Natascha Kampusch zu bereden hatte?