990/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Winter, Vock

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Förderung einer Verkostung von Kalbsembryonen

 

 

 

 

Laut Medienberichten vom 9. Jänner 2009 sollte in der Galerie „Wechselstrom“ in Wien-Ottakring eine Verkostung von Kalbsembryonen veranstaltet werden. Laut dem Betreiber Christoph Theiler sollten am 10. Jänner 2009 im Rahmen einer künstlerischen Aktion Gerichte aus dem Fleisch von Kalbsembryonen zubereitet und verkostet werden.

 

Zusätzlich rief Herr Theiler im Vorfeld der Veranstaltung per Aussendung dazu auf, „kreative Rezeptideen“ einzureichen. Die drei besten Rezepte sollten in der Galerie realisiert und die „Erfinder“ mit einer Prämie von jeweils 100 Euro belohnt werden.

 

Dazu schrieb der ORF Wien in seiner Online-Ausgabe am 9. Jänner 2009 folgendes:

“Die Aktion beschrieb Theiler gegenüber wien.ORF.at wörtlich als "ästhetische Fusion der Kunst von Hermann Nitsch und der Molekularküche Ferran Adrias." Neben dem ästhetischen Aspekt betonte Theiler auch einen gourmethaften. Das Geschmackserlebnis des extrem weichen und zarten Embryonenfleisches sei Teil der Erfahrung, die im Kunstwerk vermittelt werden soll.“

 

Die Kalbsembryonen wurden den Berichten zufolge in der 22.-25. Trächtigkeitswoche per Kaiserschnitt aus dem Mutterleib der Kuh geschnitten und danach per Herzstich getötet.

 

Die Rechtslage hierzu ist eindeutig. In der Verordnung VO (EG) 854/2004 Anhang I, Abschnitt II, Kapitel V, Ziffer 1 ist nachzulesen:

Fleisch ist genussuntauglich zu erklären, wenn es

lit c :    von verendeten, tot geborenen, ungeborenen oder vor dem Erreichen eines Alters von sieben Tagen geschlachteten Tieren stammt.


Genussuntaugliche Tierkörperteile gemäß den Vorschriften des Tiermaterialiengesetzes (BGBl I, Nr. 141/2003 sowie der VO (EG) 1774/2002) sind laut Bestimmung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz §60 (BGBl I, Nr. 13/2006) zu entsorgen.

 

Fraglich ist in diesem Zusammenhang warum Tiere Opfer von solch „künstlerischen“ Verfehlungen werden, wobei Tierquälereien nicht ausgeschlossen sind und die Würde von tierischen Lebewesen durch bizarre und grausame Formen von Kunst herabgesetzt wird.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.      Seit wann ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt der „Delikatessenverkostung von Kalbsembryonen“ bekannt und wie stehen Sie konkret zu dieser Art von künstlerischem Aktionismus?

 

2.      Wird diese Veranstaltung aus Mitteln Ihres Ressorts gefördert?

 

3.      Wenn ja, in welcher Höhe und unter welchem Titel?

 

4.      Wenn ja, werden Sie im Falle der Feststellung einer Rechtswidrigkeit der Kalbsembryonenverkostung die Förderung widerrufen bzw. bereits ausgeschüttete Fördermittel zurückfordern?

 

5.      Gibt es Förderrichtlinien in Ihrem Ressort, die verhindern, dass Fördermittel für Aktionen ausgeschüttet werden, mit denen gegen geltendes Recht verstoßen wird?

 

6.      Hat die Galerie Wechselstrom in den letzten Jahren Förderungen aus Mitteln Ihres Ressorts erhalten?

 

7.      Wenn ja, wann, in welcher Höhe und weshalb?

 

8.      Wann und in welchem Umfang wurden sonstige Aktionen von Christoph Theiler aus Mitteln Ihres Ressorts gefördert?