9904/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Josef Auer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend "Österreich ist keine Insel der Seligen" - Zwangsprostitution und Sex-Inserate
Weltweit werden zwei
bis vier Millionen Menschen jährlich Opfer von
MenschenhändlerInnen. Vielfach werden
die Betroffenen in den reichen Ländern - auch in
Österreich - zur Zwangsprostitution gezwungen. Vor allem Menschen
aus dem
osteuropäischen, afrikanischen und zentralasiatischen Raum sind betroffen.
In einigen österreichischen Zeitschriften und
auflagenstarken Tageszeitungen werden (in
erster Linie) Frauen per Sex-Anzeigen "angeboten". Einerseits ist
nicht klar, ob diese
Anzeigen einer zumindest stichprobenartigen
Überprüfung unterliegen und so ausgeschlossen
werden kann, ob es sich um freiwillige Dienste oder um
Zwangsprostitution handelt.
Andererseits sind Sex-Inserate, die zum Teil pornographische Abbildungen von
(fast
ausschließlich) Frauen darstellen, in
Zeitschriften und - teilweise auch gratis angebotenen -
Zeitungen undifferenziert allen Altersgruppen - somit auch Kindern und
Jugendlichen - frei
zugänglich. Damit sind Sex-Inserate in Text und Bild nicht nur
bezüglich Menschenhandel
sondern auch gesellschaftspolitisch insbesondere im Hinblick auf den
Jugendschutz
hinterfragenswert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin
für
Justiz folgende
Anfrage
1. Sind Ihrem Ministerium Fälle
bekannt, in denen Sex-Inserate nachweislich mit
Menschenhandel bzw.
Frauenhandel in Verbindung gebracht worden sind?
Wenn ja:
a. In welchen österreichischen
Zeitungen und Zeitschriften waren entsprechende Inserate
geschaltet?
b. Welche Konsequenzen
hatte der Nachweis des Zusammenhangs mit Zwangsprostitution
und Menschenhandel für die
Personen bzw. für die Zeitungen/Zeitschriften, die diese
Sex-Inserate
schalteten?
c. Wie alt waren die
Betroffenen, die unfreiwillig über Sex-Inserate "angeboten
wurden"
(Angaben
bitte im Detail nach Alter, Anzahl der Betroffenen sowie jener
Bundesländer,
wo sie angeboten wurden)?
2. Wann wurden Prüfungen
von Sex-Inseraten durchgeführt (2000, 2001, 2002, 2003, 2004,
2005,2006, 2007,
2008, 2009, 2010)?
3.
Wie beurteilen
Sie als Bundesministerin für Justiz z. B. die Diskussion in Spanien, wo das
Verbot von Sex-Anzeigen in der Presselandschaft im Gespräch war bzw. ist?
4.
Inwiefern
sehen Sie als Bundesministerin für Justiz Handlungsbedarf bezüglich Sex-
Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften im
Zusammenhang mit Menschenhandel und der
Darstellung der Frau in der Öffentlichkeit?
5.
Welche Möglichkeiten sehen Sie seitens Ihres Ministeriums,
zumindest Bild-Sex-Anzeigen
in
österreichischen Zeitungen (Tageszeitungen, Wochenzeitungen,
Gratiszeitungen etc.)
und Zeitschriften
seitens der Gesetzgebung zu verbieten?
6.
Wurden seitens Ihres Ministeriums bereits Gespräche
bezüglich "Verbot pornographischer
Darstellungen von
Frauen in Sex-Inseraten von Zeitungen und Zeitschriften" mit
VerlegerInnen geführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
7.
Die
argentinische Regierung begründet das Verbot aller Sexanzeigen damit, dass diese
Anzeigen "missbrauchen, diffamieren, diskriminieren, entehren, erniedrigen
oder die
Würde von Frauen bedrohen".
Teilen Sie diese Ansicht als Bundesministerin für Justiz aus
rechtlicher Sicht? Wenn nein, warum nicht?
8.
"Medien
machen Meinung": In Bezug auf Sex-Inserate wurde schon vor mehr als
zehn Jahren auch auf europäischer Ebene diskutiert, dass mit "Sex-Anzeigen"
ein
undifferenziertes Frauenbild vermittelt wird. Wie bewerten Sie diesen
gesellschaftspolitischen Einfluss von Sex-Anzeigen und welche Maßnahmen
werden Sie
als Justizministerin gegen Sex-Anzeigen,
welche von Menschen aller Altersgruppen (auch
Kinder und Minderjährige)
gelesen bzw. angesehen werden können, setzen?