9914/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
A N F R A G E
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl
betreffend Versetzung von Richter Mag. Ulrich P. ins Bundesministerium für Justiz
Die unterfertigten Abgeordneten haben erfahren, dass der beim Bezirksgericht Liesing tätig gewesene Richter Mag. Ulrich P. in das Bundesministerium für Justiz versetzt wurde. Gegen Mag. Ulrich P. sind mehrere Disziplinaranzeigen eingebracht worden. In diesen Anzeigen geht es vor allem um Parteilichkeit des Richters, des weiteren um rechtliche und sachliche Mängel in seiner Amtsführung und nicht zuletzt um vermutliche Begünstigungen von der SPÖ nahestehenden bzw. angehörenden PolitikerInnen in zumindest zwei Fällen. Es besteht daher der Verdacht, dass Mag. Ulrich P. als Richter Interessen der SPÖ verfolgt und dadurch seine Objektivitätsverpflichtung verletzt hat. Die Versetzung eines Richters ist gesetzlich nur im Zuge eines Disziplinarverfahrens vorgesehen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Ist es richtig, dass der beim Bezirksgericht Liesing tätig gewesene Richter Mag. Ulrich P. in das Bundesministerium für Justiz versetzt wurde?
2. Wenn ja, in welchem Sachgebiet wird Mag. Ulrich P. im Bundesministerium für Justiz eingesetzt?
3. Stimmen die oben genannten Sachverhalte?
4. Wie lautete die Entscheidung des Disziplinargerichtes, das der Besetzung des Mag. Ulrich P. zugrundeliegt ?
5. Stimmt es, dass die Versetzung aufgrund eines Naheverhältnisses des Mag. Ulrich P. zu SPÖ Kreisen stattfand?
6. Wie treffen Sie Vorkehrungen, dass Mag. Ulrich P. seine Stellung im Justizministerium nicht parteipolitisch missbraucht?