9916/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Stadler, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der Tätigkeit Alexander van der Bellens als „Uni-Beauftragter“ - mögliche strafrechtliche Relevanz

 

Professor Alexander Van der Bellen wurde Anfang des Jahres als Universitäts- und Forschungsbeauftragter der Stadt Wien bestellt. Aufgabe seien nach Angaben des Wissenschaftsstadtrates Mailath-Pokorny beispielsweise die Vernetzung der Wiener Unis sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Bundeshauptstadt.

Die Tätigkeit ist nach allen Aussagen ehrenamtlich. Allerdings stehe ein Budget von 210.000 Euro zur Verfügung, dass jedoch lediglich für Personal und Infrastruktur verwendet würde.

Professor Alexander Van der Bellen selber scheint seine Tätigkeit eher kritisch zu sehen. So äußerte er im Mai bei einem Infoabend gegenüber seinen Parteifreunden: „In erster Linie bin ich einmal Klagemauer. Denn die Kompetenz der Universität, die liege nun einmal beim Bund.“ Zudem antwortete er auf die Frage eines Zuhörers, was denn ein Uni-Sonderbeauftragter wirklich tut: „Er macht, was er will.“

Nicht zuletzt in Hinblick auf die offenbare „Nicht-Leistung“ van der Bellens besteht zumindest der Verdacht von Korruption in Form von missbräuchlicher Mittelverwendung, von Mandatskauf, von Steuergeldveruntreuung  bzw. der Verdacht strafbarer Handlungen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.

Den Ausgaben der Stadt Wien steht offenbar keine entsprechende Leistung gegenüber; ist Ihnen der Sachverhalt bekannt und haben Sie diesbezügliche Maßnahmen gesetzt?

 

2.

Wurde ein Strafverfahren eingeleitet?


3.

Wenn ja, wie ist der Verfahrensstand?

 

4.

Wenn nein, warum nicht bzw. werden Sie in Hinblick auf die mitgeteilten Tatsachen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlassen?