992/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.02.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter
an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreffend: die künftige Auslagerung von Service-Leistungen an österreichischen Vertretungen
Laut einem Bericht in der Wochenzeitschrift „profil" Nr.
04/09 vom 19.01.2009 plant das Außenministerium die Auslagerung von Service-Leistungen zur
Entlastung der Honorar-Konsulate. Im betreffenden Artikel heißt es unter
anderem:
„Waren es vor wenigen Jahren noch einige Botschaftsmitarbeiter, die
mit der Ausstellung von begehrten Schengen-Visa ein - freilich illegales -
Körberlgeld machten, so hat nun das Außenministerium selbst eine
neue Refinanzierungsquelle entdeckt: die Callcenter. Wer beispielsweise an
österreichischen Vertretungen in der Türkei Informationen zu
nötigen Unterlagen beschaffen oder eine Terminvereinbarung treffen will,
hat keinen direkten Kontakt zu den Staatsbediensteten, sondern wird an eine
privat betriebene Mehrwertnummer verwiesen. Kosten pro Anruf: 26 türkische
Lira oder umgerechnet 13 Euro. Laut Außenministerium resultiert die Idee
der Callcenter nicht zuletzt aus den Empfehlungen jener Kommission, die den
damaligen Visa-Skandal aufarbeitete. Man wolle Kriminellen weniger
Missbrauchsmöglichkeiten bieten, indem man die Schlangen vor den
Botschaften verringere. Außerdem sei es für die Antragsteller ein
weiterer Service, nun nicht mehr so lange warten zu müssen. Warum im
Gegensatz zu Privatunternehmen Botschaftsbedienstete des Außenamts
bislang nicht in der Lage waren, Termine zu vergeben, ließ sich jedoch
nicht ergründen. Die chronische Unterbesetzung in Ländern mit starkem
Visa-Aufkommen, wie es leitende Beamte bereits im Visa-Skandal kritisierten,
wird nun durch Private kompensiert. Die Kosten dafür sollen künftig
auch in anderen Ländern auf die Antragsteller abgewälzt werden. Das
Außenministerium plant entsprechende Pay-Hotlines in 30 Ländern der
Erde, noch im Jänner starten solche Dienste in London und Südafrika.
Die Konsular- und Visa-Gebühren bleiben davon im Übrigen
unberührt. Diese verrechnet Österreich seinen Besuchern weiterhin
extra.“
In diesem Zusammenhang richten unterfertige Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage
01) Weshalb soll sich das Risiko des kriminellen Missbrauchs durch die ins Auge gefasste Vorgangswiese reduzieren?
02) Weshalb soll sich die Wartezeit der Antragsteller durch die ins Auge gefasste Vorgangswiese reduzieren?
03) Weshalb sind die Botschaftsbediensteten des Außenamts nicht mehr in der Lage, Termine und Auskünfte ähnlich effizient zu erteilen, wie es künftig Privatunternehmen tun sollen?
04) Wird es durch die Auslagerung von Service-Leistungen an Privatunternehmen zu Einsparungsmöglichkeiten an den österreichischen Vertretungen kommen?
05) Wenn ja, in welcher Höhe?
06) Wenn nein, warum nicht?
07) Werden sich die Kosten, mit denen ein Besucher der Republik Österreich für die Erteilung seines Visums rechnen muss, erhöhen?
08) Wenn ja, in welchem Ausmaß?
09) Für wie viele und welche Vertretungen ist die Auslagerung von Service-Leistungen an Privatunternehmen ins Auge gefasst?
10) Welche Privatunternehmen werden diese Leistungen erbringen und wer verhandelt die Verträge mit diesen Unternehmen?
11) Ist eine regelmäßige Qualitätskontrolle des BMeiA zur Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich vorgesehen?
12) Wenn ja, wer wird diese Kontrollen durchführen?
13) Wenn nein, warum nicht?