992/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter

 

an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Betreffend: die künftige Auslagerung von Service-Leistungen an österreichischen Vertretungen

 

 

Laut einem Bericht in der Wochenzeitschrift „profil" Nr. 04/09 vom 19.01.2009 plant das Außenministerium die Auslagerung von Service-Leistungen zur Entlastung der Honorar-Konsulate. Im betreffenden Artikel heißt es unter anderem:

„Waren es vor wenigen Jahren noch einige Botschaftsmitarbeiter, die mit der Ausstellung von begehrten Schengen-Visa ein - freilich illegales - Körberlgeld machten, so hat nun das Außenministerium selbst eine neue Refinanzierungsquelle entdeckt: die Callcenter. Wer beispielsweise an österreichischen Vertretungen in der Türkei Informationen zu nötigen Unterlagen beschaffen oder eine Terminvereinbarung treffen will, hat keinen direkten Kontakt zu den Staatsbediensteten, sondern wird an eine privat betriebene Mehrwertnummer verwiesen. Kosten pro Anruf: 26 türkische Lira oder umgerechnet 13 Euro. Laut Außenministerium resultiert die Idee der Callcenter nicht zuletzt aus den Empfehlungen jener Kommission, die den damaligen Visa-Skandal aufarbeitete. Man wolle Kriminellen weniger Missbrauchsmöglichkeiten bieten, indem man die Schlangen vor den Botschaften verringere. Außerdem sei es für die Antragsteller ein weiterer Service, nun nicht mehr so lange warten zu müssen. Warum im Gegensatz zu Privatunternehmen Botschaftsbedienstete des Außenamts bislang nicht in der Lage waren, Termine zu vergeben, ließ sich jedoch nicht ergründen. Die chronische Unterbesetzung in Ländern mit starkem Visa-Aufkommen, wie es leitende Beamte bereits im Visa-Skandal kritisierten, wird nun durch Private kompensiert. Die Kosten dafür sollen künftig auch in anderen Ländern auf die Antragsteller abgewälzt werden. Das Außenministerium plant entsprechende Pay-Hotlines in 30 Ländern der Erde, noch im Jänner starten solche Dienste in London und Südafrika. Die Konsular- und Visa-Gebühren bleiben davon im Übrigen unberührt. Diese verrechnet Österreich seinen Besuchern weiterhin extra.“

 


In diesem Zusammenhang richten unterfertige Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

01) Weshalb soll sich das Risiko des kriminellen Missbrauchs durch die ins Auge     gefasste Vorgangswiese reduzieren?

 

02) Weshalb soll sich die Wartezeit der Antragsteller durch die ins Auge gefasste Vorgangswiese reduzieren?

 

03) Weshalb sind die Botschaftsbediensteten des Außenamts  nicht mehr in der Lage, Termine und Auskünfte ähnlich effizient zu erteilen, wie es künftig Privatunternehmen tun sollen?

 

04) Wird es durch die Auslagerung von Service-Leistungen an Privatunternehmen                                           zu Einsparungsmöglichkeiten an den österreichischen Vertretungen kommen?

 

05) Wenn ja, in welcher Höhe?

 

06) Wenn nein, warum nicht?

 

07) Werden sich die Kosten, mit denen ein Besucher der Republik Österreich für die Erteilung seines Visums rechnen muss, erhöhen?

 

08) Wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

09) Für wie viele und welche Vertretungen ist die Auslagerung von Service-Leistungen an Privatunternehmen ins  Auge gefasst?

 

10) Welche Privatunternehmen werden diese Leistungen erbringen und wer verhandelt die Verträge mit diesen Unternehmen?

 

11) Ist eine regelmäßige Qualitätskontrolle des BMeiA zur Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich vorgesehen?

 

12) Wenn ja, wer wird diese Kontrollen durchführen?

 

13) Wenn nein, warum nicht?