9923/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2011
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Anfrage
Der
Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verlängerte Lehre und Teilqualifizierung
Am 1.
September 2003 hat die Integrative Berufsausbildung die Vorlehre abgelöst.
Sie ermöglicht verlängerbare Lehrverträge, oder es
kann eine Ausbildung in
Teilqualifikationen vereinbart werden. Dabei richtet sich die Verlängerte Lehre
und
Teilqualifizierung
speziell an Jugendliche, die mit einer vollen Lehrausbildung
überfordert wären und
erleichtert diesen Menschen einen geeigneten
Ausbildungsplatz und Berufseinstieg zu finden.
Der öffentliche
Dienst hat dabei eine besondere Verantwortung. Aus unserer Sicht ist
daher die Umsetzung der Verlängerten Lehre und der
Teilqualifizierung in den
Ministerien von größter Bedeutung.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende
ANFRAGE
1.
Wie viele Jugendliche wurden bis jetzt im Rahmen der Verlängerten Lehre
in
Ihrem
Haus ausgebildet, wie viele sind derzeit in Ausbildung?
2. Wie sind die Erfahrungen im Ministerium mit der Verlängerten Lehre ?
3. Wie viele der
AbsolventInnen der Verlängerten Lehre wurden und werden im
Ministerium
weiterbeschäftigt?
4. Wie viele Jugendliche wurden bis
jetzt im Rahmen der Teilqualifizierung in Ihrem
Haus ausgebildet, wie viele sind derzeit in Ausbildung?
5. Wie sind die Erfahrungen im Ministerium mit der Teilqualifizierung?
6. Wie viele
der Ausgebildeten mit Teilqualifizierung wurden und werden im
Ministerium
weiterbeschäftigt?