9929/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schillerplatz-Deal des Mag. Martin Huber

 

Im Jahr 2006 wollte die Telekom Austria drei Liegenschaften gemeinsam verkaufen. Dabei handelt es sich um die Liegenschaften Schillerplatz 4, Lehargasse 7 und Berggasse 35. Mehrere Investoren interessierten sich für die Objekte, besonders für jenes am Schillerplatz 4. Die Lion Immobilien-Gruppe legte ein Angebot über 23 Millionen Euro für alle drei Liegenschaften. Obwohl die Gruppe durch die Telekom eingeladen worden war, ein Angebot zu legen, erfolgte danach keinerlei Reaktion seitens des zuständigen Finanzchefs Stefano Colombo. Doch die Lion Gruppe war nicht allein: Auch Wertinvest, des Immobilientycoons Michael Tojner und Claudia Hönigsberger, zeigten konkretes Interesse – gingen jedoch allesamt leer aus.

 

Die Liegenschaft Schillerplatz 4 ging schließlich zu einem Preis von lediglich rund sechs Millionen Euro an die "Schillerplatz 4" Projektentwicklungs GmbH. Barbara Huber-Lipp, Gattin des ehemaligen ÖBB-Chefs Martin Huber, hält 25 Prozent der Anteile. Die übrigen drei Viertel werden vom Steuerberater Josef Ischepp treuhänderisch verwaltet. Nur kurze Zeit nach dem Erwerb der Immobilie verkaufte Huber-Lipp diese zum Jahreswechsel 2007/08 um elf Millionen Euro an die Firma Seeste Bau. An diesem Punkt ergeben sich zumindest zwei konkrete Verbindungen zu Mag. Martin Huber:

 

Seeste Bau erhielt rund um den Zeitpunkt des Ankaufs der Liegenschaft "Schillerplatz 4" aus dem Eigentum der oben genannten GesmbH einen Auftrag durch die ÖBB im Volumen von 25 Millionen Euro.

2006 – in jenem Jahr, in dem der Schillerplatz-Deal abgewickelt wurde - erwarb die Leiterin der Immobilienabteilung der Telekom Austria ein Penthouse in Mariahilf. Ebenfalls zu einem sehr speziellen Preis: Anstatt der ortsüblichen 3.500 Euro pro Quadratmeter musste sie lediglich knapp 2.000 bezahlen. Mithilfe dieser Vergünstigung kostete die Immobilie 330.000 anstatt 588.000 Euro. Wie im Fall des Schillerplatz 4 ein ansehnlicher Gewinn. Zusätzlich wechselte die besagte Leiterin der Immobilienabteilung der Telekom Austria unmittelbar nach Abschluss des letzten Aktes des Schillerplatz-Deals zu den ÖBB – als Immobilienchefin.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.  Wurde die angeführte Treuhandschaft Josef Ischepps bereits offengelegt?

 

2.  Wenn ja, für welche natürlichen  bzw. juristischen Personen hat Ischepp die Anteile an der "Schillerplatz 4" Projektentwicklungs GmbH gehalten und wie hoch waren deren Anteile jeweils?

 

3.  Wenn nein, weshalb wurde keine Offenlegung beantragt?

 

4.  Wie können mögliche Korruptionsvorwürfe ohne die restlose Bekanntgabe der Eigentümerstruktur der "Schillerplatz 4" Projektentwicklungs GmbH auf ihre Stichhaltigkeit untersucht werden?

 

5.  Wurde der Verkauf der Immobilien Schillerplatz 4, Lehargasse 7 und Berggasse 35 auf seine Rechtmäßigkeit überprüft?

 

6.  Wenn ja, durch welche Personen bzw. Stellen und zu welchen Ergebnissen führte diese Überprüfung?

 

7.  Wenn nein, weshalb wurde dies trotz offenkundiger und augenscheinlicher Ungereimtheiten unterlassen?

 

8.  Wurden alle Auftragsvergaben des ÖBB-Konzerns an die Firma Seeste Bau AG seit dem Jahr 2008 auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft?

 

9.  Wenn ja, wie viele Aufträge wurden erteilt, wann wurden diese Aufträge erteilt und welches Volumen hatten diese jeweils?

 

10.                                                                                                                                                                                         Wenn ja, durch welche Personen bzw. Stellen und zu welchen Ergebnissen führten diese Überprüfungen?

 

11.                                                                                                                                                                                         Wenn nein, weshalb wurde dies trotz des naheliegenden Verdachts auf Korruption unterlassen?