9931/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2011
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Anfrage
der Abgeordneten KO Strache, Dr. Rosenkranz, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verein Wobes
Laut seiner Selbstbeschreibung ist der Verein Wobes „….ist heute eine flexible soziale Dienstleistungsorganisation, deren Ziel es ist, Hilfestellungen und Bewältigungsstrategien, vor allem in den Bereichen Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit und Straffälligkeit, anzubieten und umzusetzen. .“
Desweiteren ist zu lesen: „Auf Initiative des Bundesministeriums für Justiz führt der Verein WOBES seit etwa 15 Jahren betreute Wohnplätze für psychisch kranke und beeinträchtigte Menschen im Maßnahmenvollzug. In Zusammenarbeit mit österreichischen Justizanstalten und Gerichten erhöhen wir dadurch deutlich den Resozialisierungserfolg der uns zugewiesenen Zielgruppe und betreuen diese vor allem mit bewährten Methoden. Unser Angebot umfasst hier eine Kombination aus betreutem Wohnen und regelmäßiger und kontinuierlicher Beschäftigung…“
Da der Verein Wobes seine Wohnungen inmitten von Wohngebieten hat, leben oftmals ahnungslose Menschen mit psychisch kranken Menschen in Maßnahmenvollzug Tür an Tür.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wird der Verein Wobes - Verein zur Förderung von Wohnraumbeschaffung von Ihrem Ressort gefördert?
2. Wenn ja, in welcher Höhe?
3. Wenn ja, warum?
4. Bietet der Verein Dienstleistungen in Justizanstalten an?
5. Wenn ja, welche Dienstleistungen sind das?
6. Wie hoch sind die Kosten dafür?
7. Wie viele Wohnungen bertreibt der Verein Wobes insgesamt? (aufgelistet nach Bundesländern)
8. In wie vielen dieser Wohnungen wird „betreutes Wohnen“ für verurteilte Straftäter angeboten, aufgegliedert nach Standorten?
9. Entspricht es den Tatsachen, dass auch in Wien-Ottakring, in der Menzelgasse 3, Wohnungen des Vereins Wobes gibt?
10. Wenn ja, entspricht es auch den Tatsachen, dass in diesen Wohnungen verurteilte Mörder leben?
11. Wenn ja, entspricht es auch den Tatsachen, dass in diesen Wohnungen verurteilte Totschläger leben?
12. Wenn ja, entspricht es auch den Tatsachen, dass in diesen Wohnungen verurteilte Sexualstraftäter leben?
13. Wenn ja, warum wird die Bevölkerung darüber nicht informiert?
14. Sind die Exekutivbeamten der umgebenden Polizeiinspektionen darüber informiert?