9932/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Polizeibeamter des Stadtpolizeikommandos Baden

 

 

In Bereich des Stadtpolizeikommando Baden bei Wien soll gerüchteweise ein Polizist Dienst versehen,  der wegen Besitzes von kinderpornographischem Material sowohl strafrechtlich als auch disziplinär rechtskräftig verurteilt worden ist.

Dies erscheint insofern unglaublich, weil damit nicht nur die Vertrauensstellung der  Polizei in der öffentlichen Wahrnehmung massiv beeinträchtigt wäre sondern auch dem Berufsbild „Polizist“ ein schwerer Schaden zugefügt würde und dies die vielen tüchtigen und engagierten Polizistinnen und Polizisten an dieser Dienststelle wahrlich nicht verdient hätten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Stimmt es, dass bei einem Polizeibeamten des Stadtpolizeikommando Baden bei einer Razzia im Mitte 2008 kinderpornografisches Material gefunden wurde?
  2. Stimmt es, dass dieser Polizeibeamte Ende 2009 wegen Besitzes von kinderpornographischem Material vom Landesgericht Wiener Neustadt zu       6 Monaten bedingter Haft rechtskräftig verurteilt wurde?
  3. Stimmt es, dass daraufhin von der Disziplinarbehörde die Entlassung dieses Beamten aus dem Polizeidienst verfügt wurde?
  4. Stimmt es, dass diese Disziplinarverfügung  im Berufungsverfahren von der Oberdisziplinarkommission aufgehoben wurde, und stattdessen eine Disziplinarstrafe von 5 Monatsgehältern verhängt wurde, welche rechtskräftig wurde?
  5. Stimmt es, dass dieser Polizeibeamte trotz dieser Straftat nach der Aufhebung seiner Suspendierung nun wieder im Stadtpolizeikommando Baden exekutiven Streifendienst verrichtet?
  6. Stimmt es, dass dieser Beamte dabei auch mit Kindern in Kontakt kommt, beispielsweise bei Schulwegsicherungen oder als Kontaktbeamter bei Vorträgen an Schulen?