Eingelangt am 18.11.2011
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Herbert
und
weiterer Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Inneres
betreffend
Polizeibeamter
des Stadtpolizeikommandos Baden
In
Bereich des Stadtpolizeikommando Baden bei Wien soll gerüchteweise ein Polizist
Dienst versehen, der wegen Besitzes von kinderpornographischem Material sowohl
strafrechtlich als auch disziplinär rechtskräftig verurteilt worden
ist.
Dies
erscheint insofern unglaublich, weil damit nicht nur die Vertrauensstellung der
Polizei in der öffentlichen Wahrnehmung massiv beeinträchtigt
wäre sondern auch dem Berufsbild „Polizist“ ein schwerer
Schaden zugefügt würde und dies die vielen tüchtigen und
engagierten Polizistinnen und Polizisten an dieser Dienststelle wahrlich nicht
verdient hätten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
- Stimmt es, dass bei einem Polizeibeamten des
Stadtpolizeikommando Baden bei einer Razzia im Mitte 2008
kinderpornografisches Material gefunden wurde?
- Stimmt
es, dass dieser Polizeibeamte Ende 2009 wegen Besitzes von kinderpornographischem
Material vom Landesgericht Wiener Neustadt zu 6
Monaten bedingter Haft rechtskräftig verurteilt wurde?
- Stimmt
es, dass daraufhin von der Disziplinarbehörde die Entlassung dieses
Beamten aus dem Polizeidienst verfügt wurde?
- Stimmt
es, dass diese Disziplinarverfügung im Berufungsverfahren von
der Oberdisziplinarkommission aufgehoben wurde, und stattdessen eine Disziplinarstrafe
von 5 Monatsgehältern verhängt wurde, welche rechtskräftig
wurde?
- Stimmt
es, dass dieser Polizeibeamte trotz dieser Straftat nach der Aufhebung
seiner Suspendierung nun wieder im Stadtpolizeikommando Baden exekutiven
Streifendienst verrichtet?
- Stimmt
es, dass dieser Beamte dabei auch mit Kindern in Kontakt kommt, beispielsweise
bei Schulwegsicherungen oder als Kontaktbeamter bei Vorträgen an
Schulen?