9937/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2011
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ANFRAGE
Des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend rechtlicher Mängel von Managerbezügen der ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord.
Im Rahmen des Rechnungshofberichtes 2011/07 "Verträge der geschäftsführenden Leitungsorgane in öffentlichen Unternehmen", werden fehlende gesetzliche Vereinbarungen in der ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord aufgezeigt.
Im diesem Rechungshofbericht wird erwähnt, dass die ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord bei der Gestaltung des Managervertrags in Teilbereichen von den Bestimmungen der Vertragsschablonenverordnung des Bundes abwich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, folgende
Anfrage:
1. Warum wich die ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord bei der Gestaltung des Managervertrags von den Bestimmungen des Bundes ab?
2. Warum wurden die Grundsätze der Corporate Governance betreffend Offenlegung und Transparenz nicht umgesetzt?
3. Warum erfolgte die Begrenzung des variablen Bezugsanteils nicht mit einem Prozentsatz des Gesamtjahresbezugs, sondern mit einem Absolutbetrag?
4. Warum entsprachen die Pensionsregelungen zwar im Wesentlichen, jedoch nicht vollständig den Vorgaben der Vertragsschablonenverordnung des Bundes?