9938/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend rechtlicher Mängel von Managerbezügen der AgroFreight Spedition GmbH

 

Im Rahmen des Rechnungshofberichtes 2011/07 "Verträge der geschäftsführenden Leitungsorgane in öffentlichen Unternehmen", werden fehlende gesetzliche Vereinbarungen in der AgroFreight Spedition GmbH aufgezeigt.

 

Im diesem Rechungshofbericht wird erwähnt, dass die AgroFreight Spedition GmbH bei der Ausschreibung der Managerfunktionen das Stellenbesetzungsgesetz nur teilweise einhielt, und bei der  Gestaltung des Managervertrags in Teilbereichen von den Bestimmungen der Vertragsschablonenverordnung des Bundes abwich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, folgende

 

Anfrage:

 

1.    Warum wich die AgroFreight Spedition GmbH bei der Gestaltung des Managervertrags von den Bestimmungen des Bundes ab?

2.    Warum wurden die Grundsätze der Corporate Governance betreffend Offenlegung und Transparenz nicht umgesetzt?

3.    Warum wurde die Stelle des zweiten Managers nicht ordnungsgemäß nach § 2 des Stellenbesetzungsgesetzes ausgeschrieben?

4.    Warum war das Anstellungsverhältnis auf sechs Jahre, statt der gesetzlichen längstens fünf Jahre, befristet?

5.    Warum war, für den Fall der Abberufung von der Leitungsfunktion aus anderen wichtigen Gründen, eine Kündigung unter Einhaltung einer halbjährigen Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres nicht vereinbart?