9942/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend rechtlicher Mängel von Managerbezügen der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

 

Im Rahmen des Rechnungshofberichtes 2011/07 "Verträge der geschäftsführenden Leitungsorgane in öffentlichen Unternehmen", werden fehlende gesetzliche Vereinbarungen in der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. aufgezeigt.

 

Im diesem Rechungshofbericht wird erwähnt, dass die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. bei den Managerverträgen die Bestimmungen der Vertragsschablonenverordnung des Bundes nur teilweise einhielt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, folgende

 

Anfrage:

 

1.    Warum hielt die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. bei den Managerverträgen, die Vertragsschablonenverordnung des Bundes nur teilweise ein?

2.    Warum fehlte die Bindung des Leistungsanfalls an den Anfall der jeweiligen gesetzlichen Pension?