Eingelangt am 19.02.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Winter
und weiterer Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend: Schlampige
Besuchsrechtsverfahren am Bezirksgericht Leopoldstadt
Der Antragssteller
eines Besuchsrechtsverfahrens am Bezirksgericht Leopoldstadt mit der
Geschäftszahl 53 P 123/08 d klagt über die schlampige
Abwickelung seines Verfahrens. Unter anderem soll das Bezirksgericht seit
Antragstellung fast ein Jahr gebraucht haben, um den Beschluss nach
gängiger Rechtssprechung in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren
zuzustellen. Weiters bekrittelt wird, dass die Judikatur in solchen Verfahren
nicht dem aktuellen Stand der Forschung- und Wissenschaft entspricht, weshalb zu
hinterfragen ist, ob diese Beschlüsse ausreichende Bedachtnahme auf das
Kindeswohl nehmen.
In diesem Zusammenhang
richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für
Justiz nachstehende
ANFRAGE
- Wie viele
Obsorgeverfahren waren in den Jahren 2007 sowie 2008 am Bezirksgericht
Leopoldstadt anhängig?
- Wie viele
Obsorgeverfahren am Bezirksgericht Leopoldstadt dauerten in den Jahren
2007 sowie 2008 von Antragsstellung bis zur Beschlussfassung (einzeln aufgelistet)
- weniger als 3
Monate
- zwischen 3 und 6
Monate
- zwischen 6 und 9
Monate
- zwischen 9 und 12
Monate
- zwischen 12 und
18 Monate
- länger als
18 Monate
Wie ist es möglich, dass das Bezirksgericht Leopoldstadt seine
Beschlüsse wissentlich mit einer Rechtssprechung begründet, die nicht
dem aktuellen Stand der Forschung und Wissenschaft entspricht und daher laut
Publikation eher negative Auswirkungen auf das Kindeswohl hat?
- Wie ist es zu
begründen, dass sich das Bezirksgericht Leopoldstadt auf die
gängige Rechtssprechung beruft und es trotzdem zu einer
Verfahrensdauer in dieser Causa von fast einem Jahr kommt?
- Ist es in Ihrer
Position als Justizministerin vertretbar, dass sich die
österreichische Judikatur auf „gängige
Rechtssprechungen“ beruft, die nachweislich nicht mehr dem aktuellen
Stand der Forschung und Wissenschaft entsprechen?
- Welche konkreten
Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das Obsorge- bzw.
Besuchsrechtsverfahren in Österreich so zu reformieren, dass es dem
aktuellen Stand der Forschung und Wissenschaft entspricht?
- Ist es in Ihrer
Position als Justizministerin vertretbar, dass Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren,
in einer für das weitere Leben des betroffenen Kindes derart
wichtigen Angelegenheit, in vielen Fällen jahrelang nicht erledigt
werden oder durch schlampige bzw. zeitlich verzögerte
Gutachtenserstellung aufgeschoben werden?
- Ist dies mit dem
Kindeswohl vereinbar?
- Welche konkreten
Maßnahmen werden Sie unternehmen, damit Obsorge- und
Besuchsrechtsverfahren in Österreich rascher abgewickelt werden?
- Welche konkreten
Maßnahmen werden Sie unternehmen, dass die richterliche Arbeit im
Zuge von Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren akzeptablen
Qualitätsstandards genügt?