9972/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.11.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Überprüfung der Frau Mag. (FH) Wendelberger als Winkelschreiber
Nach dem Tod von Wolfgang Priklopil übernahm Frau Mag (FH) Margit Wendelberger den Rechtsbeistand sowohl für ihren Bruder Ernst Holzapfel, als auch für die Mutter des Toten. So hat Frau Wendelberger ihren Bruder während einer Pressekonferenz Ende August 2006 insoweit unterstützt, als Sie ihn auch darauf hinwies, den „Abschiedsbrief“ welchen Wolfgang Priklopil angeblich noch geschrieben hat, und auf dem das Wort „Mama“ gekritzelt war, den anwesenden Journalisten zu zeigen.
Im Namen der Mutter von Wolfgang Priklopil verkaufte sie mehrere Eigentumswohnungen an ihren Bruder und an ihre minderjährige Tochter. Diesbezüglich soll sie auch Kaufverträge errichtet und die grundbücherliche Eintragung vorgenommen haben. Auch hat sie die Mutter zum Begräbnis begleitet und sich dem Vernehmen nach um die Organisation des Begräbnisses sowie die Namensänderung von Wolfgang Priklopil und seiner Mutter gekümmert.
Frau Mag. (FH) Wendelberger könnte dadurch den Tatbestand der Winkelschreiberei erfüllt haben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wurde überprüft, ob Frau Mag. (FH) Wendelberger den Tatbestand des Winkelschreibers erfüllt hat, als Sie mit der Vollmacht der Frau Priklopil Geschäfte erledigte?
2. Wurde Frau Priklopil dahingehend befragt, ob Ihr zum Zeitpunkt, als Sie Frau Mag. (FH) Wendelberger die Vollmacht gab, bewusst war, dass diese keine Juristin und auch keine Akademikerin war?
3. Wenn ja, wie reagierte Frau Priklopil?
4. Hat Frau Mag. (FH) Wendelberger für die Erstellung der Kaufverträge der Wohnungen des Wolfgang Priklopil Geld von Frau Priklopil bekommen?
5. Wenn ja, wie viel?
6. Hat Frau Mag. (FH) Wendelberger für die Erstellung der Kaufverträge der Wohnungen des Wolfgang Priklopil Geld von anderen Personen bekommen?
7. Wenn ja, wie viel?