9980/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.11.2011
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend task-force Telekom/A1

 

 

Die ÖIAG verwaltet die Anteile der Republik Österreich an diversen Unternehmungen. Dabei obliegen ihr neben Aufsichtsfunktionen auch Kontrollaufgaben. Im Zusammenhang mit diversen Malversationen der Telekom Austria wurde von Seiten der Unternehmensführung eine interne Revision in Gang gesetzt, die zu einem ca.400 Seiten umfassenden Bericht führte, der auch der Staatsanwaltschaft übermittelt worden sein soll. Darüber hinaus veranlasste der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Telekom und gleichzeitige Vorstandsvorsitzende der ÖIAG die international anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG  mit einer umfassenden Prüfung der Sachverhalte im Zusammenhang mit der Telekom bis Mai 2012. Diese Prüftätigkeit  sollte sinnvollerweise einerseits die Vollständigkeit der internen Revision überprüfen und anderseits allfällige zusätzliche Sachverhalte ausfindig machen und so zur Aufklärung aller Unregelmäßigkeiten beitragen, sodass ein Mehrwert an Transparenz und Aufarbeitung der Vorfälle gewährleistet ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie war die Ausschreibung zur Betrauung einer Wirtschaftskanzlei zwecks Überprüfung der Telekom von Seiten der ÖIAG gestaltet?

  1. Wer war der Bestbieter?
  2. Falls dies ernst&young gewesen sein soll, warum kamen sie nicht zum Zug?
  3. Wurde BDO favorisiert und preismäßig entsprechend unter Druck gesetzt?
  4. Wenn ja, warum? Welche Rolle spielte dabei Mag. Beyrer?
  5. Stimmt es, dass der bei der Staatsanwaltschaft aufliegende 400 Seiten starke Revisions-bericht  noch einmal überarbeitet wird?
  6. Warum wird der weisungsfrei gestellte Leiter der internen Revision der Telekom nicht in die task-force und die Erhebungen der BDO mit einbezogen?