11/JPR XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an die Präsidentin des Nationalrates
betreffend Intervention des Bundespräsidenten bezüglich Beweismittelvernichtung in der Causa Hörsching
Den unterfertigten Abgeordneten zugegangenen Informationen gemäß, soll der Abteilungsleiter im Abwehramt des österreichischen Bundesheeres, D1, beim Herrn Bundespräsidenten, Dr. Heinz Fischer bzw. bei dessen Kanzlei interveniert haben, damit diese auf die Präsidentin des Nationalrates einwirken mögen, damit die am 14. November 2007 gestellte
ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und anderer Abgeordneten
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Beweismittelvernichtung in der Causa „Hörsching“
Am 28. Jänner erhielt der Anfragesteller eine Kopie einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien mit folgendem Inhalt:
„Am 11. Juni 2007 wurde Vizeleutnant Sodnikar in Gmunden verhaftet. Der Vorwurf gegen ihn lautete auf nachrichtendienstliche Tätigkeit für ein anderes Land (§ 319 StGB) und geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB). Sodnikar steht im Verdacht, Geheimnisse bezüglich des von der deutschen Firma EUROCOPTER hergestellten Helikopters „Tiger“ an den russischen Spion Wladimir Woschschow weitergegeben zu haben.
Im zeitlichen Zusammenhang mit der Verhaftung Sodnikars kam es zu einer Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten Sodnikars im Fliegerregiment Hörsching durch das Abwehramt. Viele Stunden bevor diese stattgefunden hat, wurde der Leiter des Fliegerregiments 3, Obst Andreas Putz, von D1, Abteilungsleiter im Abwehramt, von der bevorstehenden Hausdurchsuchung durch das Abwehramt telefonisch in Kenntnis gesetzt. Putz bzw. dessen Mitarbeiter sind darauf hin ohne Einwilligung des Betroffenen in die Räumlichkeiten des Vizeleutnant Sodnikar in der Kaserne Hörsching eingedrungen und haben diese von Beweisen, welche Rückschlüsse auf Verstrickungen von wichtigen Personen des BMLV in die Spionageaffäre Hörsching belegen, verschwinden lassen. Zu diesem Personenkreis gehören auch der suspendierte Airchief Erich Wolf und der „zwangspensionierte“ ehemalige Chef des Abwehramtes D2.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bekannt?
2. Wenn ja, seit wann und in welcher Weise wurde er Ihnen bekannt?
3. Seit wann ist de oben angeführte Sachverhalt dem Amtsleiter des Abwehramtes bekannt?
4. An welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und durch welche Dienste wurde Vizeleutnant Sodnikar verhaftet?
5. Welche Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,…) standen Vizeleutnant Sodnikar in Gebäuden des BMLV zur Verfügung?
6. An welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und durch welchen Dienst wurden die vom BMLV Vizeleutnant Sodnikar zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,…) durchsucht?
7. Wurden diese Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,…) kurze Zeit vor der „offiziellen“ Durchsuchung durch andere Personen betreten bzw. durchsucht?
8. Wenn ja, welche Personen waren dies, von wem waren sie beauftragt und was haben sie gesucht?
9. Bestehen zu den Räumlichkeiten bzw. zu Räumlichkeiten in denen Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,…) vorhanden sind elektronische Sicherungen?
10. Wie sind diese Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,…) sonst gesichert?
11. Gibt es bezüglich dieser Sicherungen Aufzeichnungen auf Grund derer es möglich ist den Personen welche kurze Zeit vor der „offiziellen“ Durchsuchung die Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,…) des Vizeleutnant Sodnikar betreten bzw. durchsucht haben dies nachzuweisen?
12. Entspricht es den Tatsachen, dass vor der Hausdurchsuchung ein Offizier des Abwehramts mit einem Mitglied des Fliegerregiments 3 diesbezüglich in Kontakt getreten ist?
13. Wenn ja, welcher Offizier des Abwehramts?
14. Wenn ja, mit welchem Mitglied des Fliegerregiments 3?
15. Wenn ja, wie erfolgte die Kontaktaufnahme?
16. Ist der Fall dieser „illegalen“ Durchsuchung Inhalt des Berichtes des Abwehramtes?
17. Entspricht es den Tatsachen, dass Beweise im Zusammenhang mit Verstrickungen von Mitgliedern des BMLV in die Spionageaffäre Hörsching beseitigt wurden?
18. Wenn ja, welche Beweise?
19. Wenn ja, in Bezug auf welche Mitglieder des BMLV?
20. Wurden in diesem Zusammenhang strafrechtlich relevante Ermittlungen eingeleitet?
21. Wurden in diesem Zusammenhang disziplinarrechtlich relevante Ermittlungen eingeleitet?
von der Homepage des Österreichischen Parlament genommen bzw. anonymisiert wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates folgende
ANFRAGE
1. Haben Sie veranlasst, dass die angeführte Anfrage von der Homepage des Parlaments genommen wird?
2. Wenn ja, aus welchen Gründen?
3. Wenn nein, wer hat dies aus welchen Gründen veranlasst?
4. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben vom Herrn Bundespräsidenten an Sie gegeben?
5. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?
6. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von der Kanzlei des Herrn Bundespräsidenten an Sie gegeben?
7. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten, wer hat es unterzeichnet und welchen genauen Inhalts war dies?
8. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben vom Herrn Bundespräsidenten an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?
9. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es adressiert und welchen genauen Inhalts war dies?
10. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von der Kanzlei des Herrn Bundespräsidenten an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?
11. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, wer hat es unterzeichnet, an wen war es adressiert und welchen genauen Inhalts war dies?
12. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte des Herrn Bundespräsidenten oder dessen Kanzlei zu Ihnen oder zu Mitarbeitern der Parlamentsdirektion?
13. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?
14. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte von Ihnen oder Mitarbeitern der Parlamentsdirektion zum Herrn Bundespräsidenten oder dessen Kanzlei gegeben?
15. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?
16. Ist Ihnen D1 bekannt?
17. Ist D1 der Autor des ursprünglichen Interventionsschreibens an Bundespräsident Fischer bzw. dessen Kanzlei?
18. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D1 an Sie gegeben?
19. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?
20. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D1 an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?
21. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es gerichtet und welchen genauen Inhalts war dies?
22. Ist Ihnen D2 bekannt?
23. Ist D2 der Autor des ursprünglichen Interventionsschreibens an Bundespräsident Fischer bzw. dessen Kanzlei?
24. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D2 an Sie gegeben?
25. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?
26. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D2 an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?
27. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es gerichtet und welchen genauen Inhalts war dies?
28. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte des D1 oder des D2 zu Ihnen oder zu Mitarbeitern der Parlamentsdirektion?
29. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?
30. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte von Ihnen oder Mitarbeitern der Parlamentsdirektion zu D1 oder D2 gegeben?
31. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?