118/JPR XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
an die Präsidentin des Nationalrates
betreffend Kurzzeitbeschäftigung von NAbg. Gabriele Maier Binder
In der Beantwortung der schriftlichen Anfrage 68/JPR vom 15. November 2011 betreffend die Gesamtkosten für die Gehälter der Büros der Nationalratspräsidenten scheint auch die Nationalratsabgeordnete Gabriele Binder-Maier als Beschäftigte in Ihrem Büro auf. Angestellt war sie lediglich einen Monat (1.11.2008 bis 1.12.2008.) mit befristetem Sondervertrag § 36 VBG. Zuvor war sie bis 27.10.2008 und ab 3.12.2008 wieder Abgeordnete zum Nationalrat. Derartige Kurzzeitarbeitsverhältnisse sind gemeinhin nur bei Ferialpraktikanten üblich.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer folgende
Anfrage
1. War zum Zeitpunkt ihrer Anstellung absehbar, dass die nunmehrige Nationalratsabgeordnete Gabriele Binder-Maier nur für einen Monat beschäftigt sein wird und dann wieder in den Nationalrat zurückkehrt?
2. Wie viele Wochenstunden umfasste ihre Dienstverpflichtung?
3. Wie kann Frau Binder-Maier zeitlich und geographisch gleichzeitig in einer politischen Funktion als Stadträtin in St. Valentin und zusätzlich beruflich sowohl bei den oberösterreichischen Kinderfreunden als auch in Ihrem Büro tätig gewesen sein? (Siehe Lebenslauf https://iwww.parlament.gv.at/WWER/PAD_00118/index.shtml)
4. Sind dem Parlament durch diese Überbrückungsanstellung Mehrkosten erwachsen?
5. Wenn ja, in welcher Höhe?
6. Aus welchem Budgetposten wurden die Mehrkosten bedeckt?