15/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Intervention des Bundespräsidenten bezüglich Rückkehr von D1 ins Abwehramt

 

 

Den unterfertigten Abgeordneten zugegangenen Informationen gemäß, soll der Abteilungsleiter im Abwehramt des österreichischen Bundesheeres, D1, beim Herrn Bundespräsidenten, Dr. Heinz Fischer bzw. bei dessen Kanzlei interveniert haben, damit diese auf die Präsidentin des Nationalrates einwirken mögen, damit die am 6. Juni 2008 gestellte

 

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rückkehr von D1 ins Abwehramt

Gegen D1, Abteilungsleiter im Abwehramt, laufen derzeit mehrere Verfahren. Aufgrund eines dieser Verfahren, in welchem D1 vorgeworfen wird in der Spionageaffäre Vozhzhov an der Vernichtung von Beweismitteln beteiligt gewesen zu sein, wurde D1 vom Abwehramt in den Generalstab strafversetzt.

Trotz der noch laufenden Verfahren ist D1 nunmehr in das Abwehramt zurückgekehrt.

Des weiteren soll Brig Schneider vertrauliche Gespräche mit den Mitarbeitern von
D1 geführt haben, unter der Vorgabe der Vertraulichkeit, während der Abwesenheit von D1. Diese Gesprächstermine sollen jedoch D1 nach seiner Rückkehr bekannt gegeben worden sein, woraufhin dieser gegenüber den Mitarbeitern, welche Gespräche mit Brig Schneider geführt haben, einen so genannten Maulkorberlass erteilte.

Eine weitere Anzeige gegen D1 soll ebenfalls die Spionageaffäre Vozhzhov betreffen. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT, wurden Unterlagen und Informationen durch das Abwehramt vorenthalten. Das BVT erstattete daraufhin eine Anzeige, diese soll sich gegen D1 richten.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE

1.            Entspricht es den Tatsachen, dass in der Spionageaffäre Vozhzhov dem BVT Informationen vorenthalten wurden?

2.            Wenn ja, welche?

3.            Wenn ja, durch wen?

4.            Wenn ja, warum?

5             Wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungen eingeleitet?

6.            Wenn ja, wann?

7.            Wenn ja, gegen wen?

8.            Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin?

9.            Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

10.         Wenn nein, warum nicht?

11.         Entspricht es den Tatsachen, dass das BVT eine Anzeige in diesem Zusammenhang erstattet hat?

12.         Wenn ja, wann?

13.         Wenn ja, gegen wen?

14.         Wenn ja, welchen Stand hat das Verfahren?

15.         Entspricht es den Tatsachen, dass diese Anzeige des BVT gegen D1 gerichtet ist?

 

 

sowie die dazugehörige Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juni 2008 unter der Nummer 4537/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Rückkehr von  D.  ins Abwehramt" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:


Zu den Fragen 1 bis 4:

Das BVT erlangte durch die parlamentarische Anfrage 2125/J XXIII. GP. - NR vom 14. November 2007 der Abgeordneten Dr. Haimbuchner und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Inneres von gegenständlicher Causa Kenntnis. Aufgrund eines Ersuchens um Aktenübermittlung an das Bundesministerium für Landesverteidigung sowie eines Auftrages der Staatsanwaltschaft Wien wurde in der Folge umfassende Akteneinsicht in der gegenständlichen Causa gewährt.

 

Zu den Fragen 5 bis 15:

Bezüglich einer in der parlamentarischen Anfrage formulierten allfälligen „Vorenthaltung von Informationen" wurden durch das BVT keine Ermittlungen eingeleitet und daher diesbezüglich auch keine Anzeige erstattet.

 

 

von der Homepage des Österreichischen Parlament genommen bzw. anonymisiert werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.     Haben Sie veranlasst, dass die angeführte Anfrage und die angeführte Anfragebeantwortung von der Homepage des Parlaments genommen wurden?

2.     Wenn ja, aus welchen Gründen?

3.     Wenn nein, wer hat dies aus welchen Gründen veranlasst?

 

4.     Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben vom Herrn Bundespräsidenten an Sie gegeben?

5.     Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?

 

6.     Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von der Kanzlei des Herrn Bundespräsidenten an Sie gegeben?

7.     Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten, wer hat es unterzeichnet und welchen genauen Inhalts war dies?

 

8.     Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben vom Herrn Bundespräsidenten an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

9.     Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es adressiert und welchen genauen Inhalts war dies?

 

10. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von der Kanzlei des Herrn Bundespräsidenten an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

11. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, wer hat es unterzeichnet, an wen war es adressiert und welchen genauen Inhalts war dies?

 

12. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte des Herrn Bundespräsidenten oder dessen Kanzlei zu Ihnen oder zu Mitarbeitern der Parlamentsdirektion?

13. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?

 

14. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte von Ihnen oder Mitarbeitern der Parlamentsdirektion zum Herrn Bundespräsidenten oder dessen Kanzlei gegeben?

15. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?

 

16. Ist Ihnen D1 bekannt?

 

17. Ist D1 der Autor des ursprünglichen Interventionsschreibens an Bundespräsident Fischer bzw. dessen Kanzlei?

 

18. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D1 an Sie gegeben?

19. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?

 

20. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D1 an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

21. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es gerichtet und welchen genauen Inhalts war dies?

 

22. Ist Ihnen D2 bekannt?

 

23. Ist D2 der Autor des ursprünglichen Interventionsschreibens an Bundespräsident Fischer bzw. dessen Kanzlei?

 

24. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D2 an Sie gegeben?

25. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?

 

26. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D2 an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

27. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es gerichtet und welchen genauen Inhalts war dies?

 

28. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte des  D1 oder des D2 zu Ihnen oder zu Mitarbeitern der Parlamentsdirektion?

29. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?

 

30. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte von Ihnen oder Mitarbeitern der Parlamentsdirektion zu D1 oder D2 gegeben?

31. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?