18/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Intervention des Bundespräsidenten bezüglich Spionageaffäre Hörsching 2

 

 

Den unterfertigten Abgeordneten zugegangenen Informationen gemäß, soll der Abteilungsleiter im Abwehramt des österreichischen Bundesheeres, D1, beim Herrn Bundespräsidenten, Dr. Heinz Fischer bzw. bei dessen Kanzlei interveniert haben, damit diese auf die Präsidentin des Nationalrates einwirken mögen, damit die am 14. November 2007 gestellte

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Innere Angelegenheiten

betreffend Spionageaffäre Hörsching

 

Medienberichten zufolge konnten gemeinsame Ermittlungen von Abwehramt, BVT und Polizei zur Verhaftung des Vzlt Harald S., stationiert am Fliegerhorst Hörsching, und des russischen Staatsbürgers Vladimir VOZHZHOV führen.

Vzlt Harald S. wird vorgeworfen Kontakte zu einem ausländischen Spion unterhalten zu haben, weiters sollen Informationen über den Kampfhubschrauber Tiger, hergestellt von der Firma Eurocopter, an den russischen Spion verkauft worden sein, gegen ihn wurde Anklage erhoben, ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Vladimir VOZHZHOV wurde zehn Tage lang festgehalten, bevor er wieder nach Russland ausreisen durfte.

 

Dem Protokoll vom Untersuchungsausschuss betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen, vom 13. Juni 2007, ist zu dieser Affäre folgendes zu entnehmen:

 

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich habe noch eine Frage: Stimmt es, dass Herr Wolf bei Ihnen im Vorfeld des Untersuchungsausschusses ins Amt gekommen ist?

D2: Ja, das war eine andere Geschichte. Das hängt mit der Verhaftung zusammen, wo der Vizeleutnant sozusagen verschiedene Anwürfe....

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Nein, nein, das war jetzt erst, das ist jetzt erst bekannt geworden. Ich meine im Vorfeld seiner eigenen Einvernahme.

D2: Die Verhaftung war jetzt. Aber diese Geschichte hat eine Vorgeschichte: Der Vizeleutnant war zuerst als Zeuge geladen und hat bei seiner Zeugenaussage verschiedene Dinge von sich gegeben, und da haben die den Herrn Wolf befragt. Das liegt einige Wochen zurück.

 

Demnach wurde GenMjr Erich Wolf in dieser Causa befragt, aufgrund verschiedener „Anwürfe“ durch Vzlt Harald S..

 

Weiters ist dem selben Protokoll zu entnehmen:

 

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Bei der Verlässlichkeitsprüfung von Generalmajor Wolf sind da seine Nebentätigkeiten aufgetaucht?

D2: Es sind Nebentätigkeiten aufgetaucht. Aber es gab aus einem besonderen Anlass, der wie Sie heute aus den Medien entnehmen konnten, kam es in der vorigen Nacht zu einer Festnahme. Es hat mit Wolf nicht unmittelbar zu tun. Aber das war für uns Anlass, mit Wolf ein Gespräch zu führen und da hat er uns erklärt, er hat seine Nebentätigkeiten beendet so wie er das bei der Disziplinarabteilung auch getan hat.

 

Demnach standen die Nebentätigkeiten oder die Nebenbeschäftigungen von GenMjr Erich Wolf im Zusammenhang mit der Spionageaffäre Hörsching. 

Weiters besteht demnach der Verdacht, dass GenMjr Erich Wolf Kontakt zu Vladimir VOZHZHOV unterhalten hat.

Dem Protokoll vom 10. Mai 2007 ist weiters zu entnehmen: 

 

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aber wer war (Anm.) der Flieger, der die Hortopac empfohlen hat.

Erhard P. Steininger: Das weiß ich nicht mehr so genau. Den habe ich bei irgendeiner Show kennengelernt. Ein Russe, glaube ich war es, der ein super Programm mit einer Suchoi geflogen ist. Kennen Sie die Suchoi?

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nein.

Erhard P. Steininger: Ist nicht so wichtig.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Also wir halten fest, ein glaublicher Russe hat das empfohlen.

 

Demnach wurde der Kontakt Erhard P. Steiningers zur ungarischen Firma Hortobagy, welche 220 000 Euro von Erhard P. Steininger erhalten hat, von einem Russen hergestellt.

Es besteht der Verdacht, dass es sich bei nämlichen Russen, um Vladimir VOZHZHOV handelt und Erhard P. Steininger Kontakte zu ihm unterhalten hat.

Weiters handelte es sich bei diesen Kontakten um Flugshows mit russischen Flugzeugen.

 

GenMjr Erich Wolf hat nachweislich Flugshows organisiert, sowohl privat, als auch im Dienst im Zuge der so genannten „AirPower“ Veranstaltungen.

Die privaten Flugshows in Wiener Neustadt fanden 1995 und 1997 statt.

Seine Firma „The Flying Bulls“ mittels derer er die Flugshows organisiert hat wurde an „Red Bull“ verkauft. Weiters hatte GenMjr Erich Wolf Funktionen in den Firmen „Accutronic“ und „Creative Promotion“. Letztere erhielt von Erhard P. Steininger im Dezember 2002 87 600 Euro für nachweislich nicht erbrachte Leistungen. Seine Nebenbeschäftigungen waren Anlass zu einer Untersuchung durch die Disziplinarbehörde. Dieser bestätigte er neuerlich, dass er seine Nebenbeschäftigungen eingestellt habe, aber es wurde nicht überprüft, ob dies tatsächlich stimmte.

2007 wurden seine Nebenbeschäftigungen neuerlich Teil der Untersuchung im Zusammenhang mit der Spionageaffäre Hörsching.

 

GenMjr Erich Wolf soll durch seine Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV Flugstunden auf russischen Kampfflugzeugen absolviert haben. Weiters sollen durch die Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV russische Kampflugzeuge an Flugshows teilgenommen haben, welche GenMjr Erich Wolf organisiert hat.

 

Bezüglich der Ermittlungen zu Vladimir VOZHZHOV sollen Abwehramt und BVT bereits 2005 von Kontakten zwischen GenMjr Erich Wolf und Vladimir VOZHZHOV informiert worden sein.

 

Der Trauzeuge von Anna Maria Frühstück – Wolf, ehemalige Gattin des Brigadiers Frühstück, nunmehrige Gattin des GenMjr Erich Wolf, Erhard P. Steininger, mittlerweile verheiratet mit der Tochter eines thailändischen Generals, unterhielt Kontakte zu Beatrice Preußer, Staatsbürgerin der ehemaligen DDR. Aufgrund dieser Kontakte erhielt Erhard P. Steininger eine eingeschränkte Verlässlichkeitserklärung durch das BMLVOZHZHOV Erhard P. Steininger erhielt dennoch vertrauliche Dokumente vom BMLV im Zuge seiner Tätigkeit als EADS – Lobbyist. Beatrice Preußer soll Mitarbeiterin der Stasi gewesen sein.

 

Weiters sollen Kontakte zwischen Erhard P. Steininger und Vladimir VOZHZHOV bestanden haben. Vladimir VOZHZHOV soll gemeinsam mit der Gattin des russischen Präsidenten zu der Ski WM in St. Anton gefahren sein, welche 2001 stattgefunden hat.

 

Dem Protokoll vom 13. Juni 2007 konnte weiters folgendes entnommen werden: 

 

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Vorher war Herr Wolf nicht bei Ihnen im Abwehramt?

D2: In einer anderen Angelegenheit. Da ging es um zwei seiner Mitarbeiter, denen wir die Verlässlichkeit entzogen haben.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Und davor war er auch bei Ihnen?

D2: Wann, davor?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Das war im Herbst vergangenen Jahres. – Ist das richtig?

D2: Das muss im Herbst vergangenen Jahres gewesen sein.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ja, ja. Da ist also schon klar gewesen, dass auch Herr Wolf in diesen Ausschuss wird kommen müssen, weil der Ausschuss tagt seit ziemlich genau sehr bald nach Zusammentreten des Nationalrates, Ende Oktober 2006. Das kreuzt sich irgendwie. Ist dabei auch über die Rolle des Herrn Wolf im Zusammenhang mit der Abfangjägernachfolgebeschaffung....

D2: Das war ja ein ganz spezifischer Grund, warum er bei uns war. Der Grund war ja der: In dem ersten Fall, wo es um zwei Mitarbeiter gegangen ist, die ihm offenbar sehr wichtig waren. Er hat gemeint, ob wir nicht quasi das nicht anders sehen können. Ich habe gesagt, da gibt es keine Möglichkeit, die können jetzt dort und dort nicht verwendet werden. Das war ihm unangenehm, weil das ein Techniker, glaube ich, war. Das war das eine Gespräch. Das andere war eben im Zusammenhang – einige Woche zurückliegend – mit dieser Zeugenaussage des Vizeleutnants, der jetzt .....

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Und über die Rolle des Herrn Wolf im Zusammenhang mit der Draken-Nachfolgebeschaffung ist nicht gesprochen worden?

D2: In dem Zusammenhang nicht, weil das waren zwei spezifische Dinge, warum ....

 

Demnach war GenMjr Erich Wolf bei D2 im Herbst 2006 im Abwehramt, um für zwei Untergebene zu intervenieren, welche aufgrund des Erkenntnisstandes des Abwehramts nicht mehr an ihren damaligen Posten ihren Dienst versehen durften.

Es besteht der Verdacht, dass der Interventionsversuch im Herbst 2006 von GenMjr Erich Wolf im Zusammenhang mit der Befragung von GenMjr Erich Wolf im Jahr 2007 steht.

Weiters besteht der Verdacht, dass es sich bei einem der zwei Untergebenen um Vzlt Harald S. handelt.

 

Vzlt Harald S. soll weiters aufgrund der angeblich nicht ordnungsgemäßen Meldung von Nebenbeschäftigungen oder Nebentätigkeiten die Verlässlichkeitserklärung entzogen worden sein. Die Unterzeichung der Verlässlichkeitserklärung soll Brigadier Andreas Knoll unterfertigt haben, welcher erwiesenermaßen gute Kontakte zu Erhard P. Steininger unterhalten hat.

Diese Nebentätigkeiten oder Nebenbeschäftigungen sollen im Zusammenhang mit drei Moskaureisen des Vzlt Harald S stehen, welche wiederum im Zusammenhang mit Vladimir VOZHZHOV stehen sollen. Dieser Akt soll von D2 zum Verschlussakt erklärt worden sein.   

Regimentskommandant Obst Putz soll sich in dieser Sache um Akteneinsicht bemüht haben, da Vzlt Harald S. seinen Nebentätigkeiten, Nebenbeschäftigungen und Moskaureisen gemeldet haben soll.

Brigadier Knoll, welcher erwiesener Maßen Kontakte zu Erhard P. Steininger unterhält, soll Vzlt Harald S. die beruflichen MLPV Scheine, Militärluftfahrt-Personalverordnung, entzogen haben, auch hierbei soll es sich um einen Verschlussakt handeln.

 

Vzlt Harald S. soll für die Firma Gramplhuber tätig gewesen sein, welche mit Rotax Motoren handelt.

Am 17. September 1995 soll Vzlt Harald S. einen Anruf von einem gewissen Herrn Dr. Schlager erhalten haben. Dr. Schlager soll über den damaligen Obst Erich Wolf, welcher vom 15. bis 17. September 1995 in Wiener Neustadt einen Flugtag abgehalten hat, den Kontakt zu Vzlt Harald S. bekommen haben.

Vzlt Harald S. soll von Dr. Schlager gefragt worden sein, ob er Interesse daran hätte, Motoren für zivile Flugzeuge an den russischen Handelsattache, Vladimir VOZHZHOV zu verkaufen.

Über eine Anfrage bei der EDOK soll Vzlt Harald S. die Bestätigung erhalten, dass sich Vladimir VOZHZHOV in „höchsten Politiker – und Militärkreisen“ bewegt.

Über Vzlt Harald S. Interesse an Experimentalflugzeugen soll es zu einem Kontakt zu einem gewissen Dipl. Schredl von der Firma EADS gekommen sein.

Bei einem Fachtreffen von Piloten solcher Flugzeuge 1997, soll Dipl. Ing. Schredl über die Bekanntschaft von Vzlt Harald S. zu Vladimir VOZHZHOV, der ebenfalls bei dem Treffen gewesen sein soll, eine Einladung in das Eurocopter Werk in Ottobrunn, Deutschland, ausgesprochen haben.

Eurocopter, Teil des EADS - Konzerns, produziert den Kampfhubschrauber „Tiger“, über welchen laut Medienberichten Baupläne über Vzlt Harald S. an Vladimir VOZHZHOV weiterverkauft worden sein sollen.                

Der offiziellen Einladung des Herrn Schredl soll die Offiziere und Unteroffiziere der beiden Fliegerstaffeln des Fliegerregiments III am 11. Dezember 1997 gefolgt sein.

 

Bei der Führung durch das Eurocopter Werk soll ein Herr Greipl, Kollege von Dipl. Ing. Schredl, Kontakt zu Vzlt Harald S. gesucht haben, da er Interesse daran gehabt haben soll zivile Hubschrauber über Vladimir VOZHZHOV an Russland zu verkaufen, die erwünschten Kontakte sollen zwei mal zum Tragen gekommen sein.

 

1999 soll Vladimir VOZHZHOV Vzlt Harald S. darüber unterrichtet haben, dass in Österreich und zwar in Wiener Neustadt ein MiG Werk gebaut werden soll. Vzlt Harald S. solle ein Angebot für die maschinelle Ausstattung des Werkes legen. 2000 soll Vladimir VOZHZHOV in Russland beim staatlichen russischen Rüstungskonzern MiG MAPO beschäftigt gewesen sein.

 

Im Zuge der Drakennachfolgebeschaffung wurden zwei Angebote über russische MiG 29 an die Republik Österreich gerichtet.

Zum ersten die so genannte EADS Paketlösung, welche dem ehemaligen HBMfF Karl Heinz Grasser im Juli 2001 übergeben wurde, nachdem der ehemalige HBMfF zuvor das EADS Werk in Manching besucht hatte, sah die Auslieferung von 23 deutschen MiG 29 als Übergangslösung bis zur Auslieferung von 18 Eurofightern vor.

Diese Übergangslösung wurde von MR Herbert Hillingrathner als ideale Lösung bezeichnet.

Zweitens wurde ein Angebot Russlands selbst an die Republik Österreich gerichtet, welches trotz des Widerstands durch das BMF, Grasser und Hillingrathner, durch das BMLV keine Behandlung erfuhr.       

 

Ende 2000 soll Greipl nicht mehr bei EADS, sondern bei seiner eigenen Firma namens „Heli rescue“ tätig gewesen sein. Er suchte über Vzlt Harald S. erneut Kontakt zu Vladimir VOZHZHOV

Beide sollen über Vladimir VOZHZHOV ein Visum für die erste Russlandreise erhalten haben. Vzlt Harald S. legte ein Angebot über CNC - Werkzeugmaschinen für das MiG Werk in Wiener Neustadt.   

Zwei Monate später soll es zu einer weiteren Reise nach Russland gekommen sein. Greipl und Vzlt Harald S. sollen davon ausgegangen sein Aufträge von Vladimir VOZHZHOV zu erhalten. Die Reisen sollen vom 6. bis 8. Juli 2001 und vom 28. bis 30. September 2001 stattgefunden haben. Seit September 2001 soll Vzlt Harald S. nichts mehr von Greipl gehört haben.


Die dritte Reise von Vzlt Harald S. nach Moskau soll vom 8. bis 10. November 2002 stattgefunden haben. Vzlt Harald S. soll hierbei von Vladimir VOZHZHOV mitgeteilt worden sein, dass das Projekt Wiener Neustadt nicht stattfinden werde.

 

Am 2. Juli 2002 traf der Ministerrat die Entscheidung 24 Eurofighter anzuschaffen.

 

Das letzte Mal soll Vzlt Harald S. Vladimir VOZHZHOV 2003 getroffen haben.

 

Den Protokollen des Untersuchungsausschusses betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen ist zu entnehmen, dass GenMjr Erich Wolf enge Kontakte zum EADS – Lobbyisten Erhard P. Steininger unterhielt, auf Grund derer er nicht Mitglied einer Bewertungskommission hätte sein dürfen. Tatsächlich war er Leiter der Unterkommission Operation.

Weiters ist den Protokollen zu entnehmen, dass der Leiter des Abwehramts D2 Kontakte zum EADS – Lobbyisten Erhard P. Steininger unterhielt, aufgrund derer er seiner Funktion enthoben wurde.

 

Das Beziehungsdreieck Erhard P. Steininger, D2 und GenMjr Erich Wolf führte dazu, dass GenMjr Erich Wolf, trotz Unvereinbarkeit, eine entscheidende Rolle bei der Beschaffung vom Kampfflugzeugen spielen durfte und Erhard Steininger, trotz eingeschränkter Verlässlichkeitserklärung, im BMLV „ein – und ausging“ und Zugang zu vertraulichen Dokumenten erhielt.

 

Behauptlich spielt dieses Beziehungsdreieck in der Affäre Hörsching ebenfalls eine Rolle.                

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Wer ist Vladimir VOZHZHOV?

 

2.      Hat Vladimir VOZHZHOV Decknamen?

3.      Wenn ja, welche?

 

4.      Ist Ihnen bekannt, ob die Föderation Russland tatsächlich über Aufträge an die österreichische Wirtschaft Druck ausgeübt hat, um die Ausreise von Vladimir W. zu erreichen?

5.      Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren?

6.      Wenn ja, wie haben Sie davon erfahren?

7.      Wenn ja, war es dem BVT bekannt?

8.      Wenn ja, wie hat das BVT davon erfahren?

9.      Wenn ja, wer konkret hat Druck ausgeübt?

10. Wenn ja, welcher Druck wurde ausgeübt?

11. Wenn nein, warum durfte Vladimir VOZHZHOV ausreisen?

 

12. Welche Straftat hat Vladimir VOZHZHOV begangen?

 

13. Wurde gegen Vladimir VOZHZHOV Anklage erhoben?

14. Wenn ja, aus welchen Gründen?

 

15. Wurde die Anklage fallen gelassen?

16. Wenn ja, warum?

17. Wenn ja, wer hat dies veranlasst?

 

18. Warum wurde Vladimir VOZHZHOV zehn Tage lang festgehalten?

 

19. Warum durfte Vladimir VOZHZHOV nach Russland ausreisen?

 

20. Ist Vladimir VOZHZHOV russischer Staatsbürger?

21. Wenn nein, welche Staatsbürgerschaft hat Vladimir VOZHZHOV

 

22. Darf Vladimir VOZHZHOV wieder nach Österreich einreisen?

23. Wenn ja, mit welcher Begründung?

24. Wenn nein, warum nicht?

 

25. Ist Vladimir VOZHZHOV Angehöriger eines russischen Geheimdienstes?

26. Wenn ja, welchen Geheimdienstes?

27. Wenn ja, des russischen Auslandsgeheimdienstes?

28. Wenn ja, des russischen Militärgeheimdienstes?

29. Wenn ja, seit wann ist das dem BVT bekannt?

30. Wenn ja, warum ist das dem BVT bekannt?

31. Wenn ja, seit wann ist das Ihnen bekannt?

32. Wenn ja, wer hat Sie darüber unterrichtet?

33. Wenn nein, warum wurde Vladimir Woschow verhaftet?

 

34. Warum war Vladimir VOZHZHOV in Österreich?

 

35. Welchen offiziellen Aufenthaltstitel hatte Vladimir VOZHZHOV?

 

36. War Vladimir VOZHZHOV Angehöriger des russischen diplomatischen Dienstes in Österreich?

 

37. Besaß Vladimir VOZHZHOV einen Diplomatenpass?

38. Wenn ja, wer hat diesen ausgestellt?

 

39. Besaß Vladimir VOZHZHOV diplomatische Immunität?

 

40. Von wann bis wann erstreckten sich die Aufenthalte, unter welchen jeweiligen Aufenthaltstiteln, von Vladimir VOZHZHOV in Österreich?

 

41. Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu D2 bekannt?

42. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?

43. Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?

44. Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?

45. Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?

46. Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?

47. Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?

48. Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte bekannt?

49. Wenn ja, wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?

50. Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?    

51. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?

52. Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?

53. Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?

54. Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?

 

55. Ist es zu strafrechtlichen Maßnahmen gegen D2 gekommen, aufgrund seiner behauptlichen Kontakte zu Wladimir VOZHZHOV?

56. Wenn ja, wann?

57. Wenn ja, warum?

58. Wenn ja, mit welchen Folgen?

59. Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

60. Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu GenMjr Erich Wolf bekannt?

61. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?

62. Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?

63. Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?

64. Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?

65. Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?

66. Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?

67. Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte bekannt?

68. Wenn ja, wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?

69. Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?    

70. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?

71. Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?

72. Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?

73. Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?

 

74. Ist es zu strafrechtlichen Maßnahmen gegen GenMjr Erich Wolf gekommen, aufgrund seiner behauptlichen Kontakte zu Wladimir VOZHZHOV?

75. Wenn ja, wann?

76. Wenn ja, warum?

77. Wenn ja, mit welchen Folgen?

78. Wenn nein, warum nicht?

 


79. Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu Brigadier Andreas Knoll bekannt?

80. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?

81. Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?

82. Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?

83. Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?

84. Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?

85. Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?

86. Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte bekannt?

87. Wenn ja, wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?

88. Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?    

89. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?

90. Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?

91. Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?

92. Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?

 

93. Ist es zu stafrechtlichen Maßnahmen gegen Brigadier Andreas Knoll gekommen, aufgrund seiner behauptlichen Kontakte zu Wladimir VOZHZHOV?

94. Wenn ja, wann?

95. Wenn ja, warum?

96. Wenn ja, mit welchen Folgen?

97. Wenn nein, warum nicht?

 

98. Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu einem Mitglied der Bewertungskommission zur Drakennachfolgeschaffung bekannt?

99. Wenn ja, zu welchen Mitgliedern?

      Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?

100.                    Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?

101.                    Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?

102.                    Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?

103.                    Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?

104.                    Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?

105.                    Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte bekannt?

106.                    Wenn ja, wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?

107.                    Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?    

108.                    Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?

109.                    Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?

110.                    Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?

111.                    Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?


112.                    Ist es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Mitglieder der Bewertungskommission gekommen, aufgrund der behauptlichen Kontakte zu Wladimir VOZHZHOV?

113.                    Wenn ja, wann?

114.                    Wenn ja, warum?

115.                    Wenn ja, mit welchen Folgen?

116.                    Wenn nein, warum nicht?

 

 

117.                    Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu Erhard P. Steininger bekannt?

118.                    Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?

119.                    Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?

120.                    Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?

121.                    Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?

122.                    Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?

123.                    Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?

124.                    Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte bekannt?

125.                    Wenn ja, wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?

126.                    Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte bekannt?    

127.                    Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?

128.                    Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?

129.                    Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?

130.                    Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?

 

131.                    War GenMjr Erich Wolf bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist?

132.                    Wenn ja, wann wurde es ihm bekannt?

133.                    Wenn ja, durch wen wurde es ihm bekannt?

 

134.                    Hat GenMjr Erich Wolf die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?

135.                    Wenn ja, an wen?

136.                    Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?

137.                    Wenn nein, warum nicht?

138.                    Wenn nein, wurden strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

139.                    Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?

 

140.                    Hat GenMjr Erich Wolf die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, an D2 weitergeleitet?

141.                    Wenn ja, welche Maßnahmen hat D2 daraufhin eingeleitet?

142.                    Wenn ja, hat D2 vorschriftsmäßig gehandelt?

 

143.                    War Brigadier Andreas Knoll bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist?

144.                    Wenn ja, wann wurde es ihm bekannt?

145.                    Wenn ja, durch wen wurde es ihm bekannt?

 

146.                    Hat Brigadier Andreas Knoll die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?

147.                    Wenn ja, an wen?

148.                    Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?

149.                    Wenn nein, warum nicht?

150.                    Wenn nein, wurden strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

151.                    Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?

 

152.                    Hat Brigadier Andreas Knoll die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, an D2 weitergeleitet?

153.                    Wenn ja, welche Maßnahmen hat D2 daraufhin eingeleitet?

154.                    Wenn ja, hat D2 vorschriftsmäßig gehandelt?

 

155.                    War einem anderen Mitglied der Bewertungskommission zur Drakennachfolgebeschaffung bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist?

156.                    Wenn ja, welchem Mitglied?

157.                    Wenn ja, wann wurde es ihm bekannt?

158.                    Wenn ja, durch wen wurde es ihm bekannt?

 

159.                    Hat ein anderes Mitglied der Bewertungskommission die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?

160.                    Wenn ja, an wen?

161.                    Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?

162.                    Wenn nein, warum nicht?

163.                    Wenn nein, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

164.                    Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?

 

165.                    Hat ein anderes Mitglied der Bewertungskommission die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, an D2 weitergeleitet?

166.                    Wenn ja, welche Maßnahmen hat D2 daraufhin eingeleitet?

167.                    Wenn ja, hat D2 vorschriftsmäßig gehandelt?

 

168.                    War D2 bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist?

169.                    Wenn ja, wann wurde es ihm bekannt?

170.                    Wenn ja, durch wen wurde es ihm bekannt?

 

171.                    Hat D2 die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?

172.                    Wenn ja, an wen?

173.                    Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?

174.                    Wenn nein, warum nicht?

175.                    Wenn nein, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

176.                    Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?

 

177.                    Wem war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist?

178.                    Wenn ja, wann wurde es dieser Person bekannt?

179.                    Wenn ja, durch wen wurde es dieser Person bekannt?

 

180.                    Hat diese Person die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?

181.                    Wenn ja, an wen?

182.                    Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?

183.                    Wenn nein, warum nicht?

184.                    Wenn nein, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

185.                    Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?

 

186.                    Hat diese Person die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, an D2 weitergeleitet?

187.                    Wenn ja, welche Maßnahmen hat D2 daraufhin eingeleitet?

188.                    Wenn ja, hat D2 vorschriftsmäßig gehandelt?

 

189.                    Entspricht es den Tatsachen, dass sich Vladimir VOZHZHOV in höchsten Militär – und Politikerkreisen bewegte?

190.                    Wenn ja, zu welchen Politikern hatte Vladimir VOZHZHOV Kontakte?

191.                    Wenn ja, zu welchen Militärs hatte Vladimir VOZHZHOV Kontakte?

 

192.                    Entspricht es den Tatsachen, dass die EDOK Vzlt Harald S. die Information gegeben hat, dass sich Vladimir VOZHZHOV in höchsten Militär – und Politikerkreisen bewegt?

 

193.                    Welche Informationen hatte die EDOK über Vladimir VOZHZHOV?

 

194.                    War es der EDOK bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist?

195.                    Wenn ja, seit wann war es der EDOK bekannt?

196.                    Wenn ja, wen hat die EDOK darüber informiert?

197.                    Wenn ja, hat die EDOK vorschriftsmäßig gehandelt?

198.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?  

 

199.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen Ministern bekannt?

200.                    Wenn ja, zu welchen Ministern?

201.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

202.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

203.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

204.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

205.                    Wurden die betroffenen Minister darüber unterrichtet?

206.                    Wenn ja, wann?

207.                    Wenn ja, von wem?

208.                    Wenn nein, warum nicht?

209.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

210.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

211.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen Landeshauptleuten bekannt?

212.                    Wenn ja, zu welchen Landeshauptleuten?

213.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

214.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

215.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

216.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

217.                    Wurden die betroffenen Landeshauptleute darüber unterrichtet?

218.                    Wenn ja, wann?

219.                    Wenn ja, von wem?

220.                    Wenn nein, warum nicht?

221.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

222.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

223.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen Nationalräten bekannt?

224.                    Wenn ja, zu welchen Nationalräten?

225.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

226.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

227.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

228.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

229.                    Wurden die betroffenen Nationalräte darüber unterrichtet?

230.                    Wenn ja, wann?

231.                    Wenn ja, von wem?

232.                    Wenn nein, warum nicht?

233.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

234.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

235.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen Landtagsabgeordneten bekannt?

236.                    Wenn ja, zu welchen Landtagsabgeordneten?

237.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

238.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

239.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

240.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?


241.                    Wurden die betroffenen Landtagsabgeordneten darüber unterrichtet?

242.                    Wenn ja, wann?

243.                    Wenn ja, von wem?

244.                    Wenn nein, warum nicht?

245.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

246.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

247.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen Bundesräten bekannt?

248.                    Wenn ja, zu welchen Bundesräten?

249.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

250.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

251.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

252.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

253.                    Wurden die betroffenen Bundesräte darüber unterrichtet?

254.                    Wenn ja, wann?

255.                    Wenn ja, von wem?

256.                    Wenn nein, warum nicht?

257.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

258.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

259.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu ehemaligen Bundeskanzlern bekannt?

260.                    Wenn ja, zu welchen Bundeskanzlern?

261.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

262.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

263.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

264.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

265.                    Wurden die betroffenen Bundeskanzler darüber unterrichtet?

266.                    Wenn ja, wann?

267.                    Wenn ja, von wem?

268.                    Wenn nein, warum nicht?

269.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

270.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

271.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu ehemaligen Vizekanzlern bekannt?

272.                    Wenn ja, zu welchen Vizekanzlern?

273.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

274.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

275.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

276.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

 

277.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zum amtierenden Vizekanzler bekannt?

 


278.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

279.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

280.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

281.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

282.                    Wurden der amtierende Vizekanzler darüber unterrichtet?

283.                    Wenn ja, wann?

284.                    Wenn ja, von wem?

285.                    Wenn nein, warum nicht?

286.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

287.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

288.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zum ehemaligen Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky bekannt?

289.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

290.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

291.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

292.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

293.                    Wurde Dr. Franz Vranitzky darüber unterrichtet?

294.                    Wenn ja, wann?

295.                    Wenn ja, von wem?

296.                    Wenn nein, warum nicht?

297.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

298.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

299.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zum ehemaligen Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel bekannt?

300.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

301.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

302.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

303.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

304.                    Wurde Dr. Wolfgang Schüssel darüber unterrichtet?

305.                    Wenn ja, wann?

306.                    Wenn ja, von wem?

307.                    Wenn nein, warum nicht?

308.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

309.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

310.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zum Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer bekannt?

311.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

312.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

313.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

314.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

315.                    Wurde Dr. Alfred Gusenbauer darüber unterrichtet?

316.                    Wenn ja, wann?

317.                    Wenn ja, von wem?

318.                    Wenn nein, warum nicht?

319.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

320.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

321.                    Welchen ehemaligen oder amtierenden Ministern war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV für einen russischen Geheimdienst arbeitet?

322.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

323.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

324.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

325.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

326.                    Haben es ehemalige oder amtierende Minister unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?

327.                    Wenn ja, welche?

328.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

329.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

330.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

331.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

332.                    Welchen ehemaligen oder amtierenden Nationalrat war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV für einen russischen Geheimdienst arbeitet?

333.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

334.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

335.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

336.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

337.                    Haben es ehemalige oder amtierende Nationalräte unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?

338.                    Wenn ja, welche?

339.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

340.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

341.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

342.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

343.                    Welchen ehemaligen oder amtierenden Bundesräten war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV für einen russischen Geheimdienst arbeitet?

344.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

345.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

346.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

347.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

348.                    Haben es ehemalige oder amtierende Bundesräte unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?

349.                    Wenn ja, welche?

350.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

351.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

352.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

353.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

354.                    Welchen ehemaligen oder amtierenden Landeshauptleuten war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV für einen russischen Geheimdienst arbeitet?

355.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

356.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

357.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

358.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

359.                    Haben es ehemalige oder amtierende Landeshauptleute unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?

360.                    Wenn ja, welche?

361.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

362.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

363.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

364.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

365.                    Welchen ehemaligen Bundeskanzlern war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV für einen russischen Geheimdienst arbeitet?

366.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

367.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

368.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

369.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

370.                    Haben es ehemalige Bundeskanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?

371.                    Wenn ja, welche?

372.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

373.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

374.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

375.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

376.                    Welchen ehemaligen Vizekanzlern war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV für einen russischen Geheimdienst arbeitet?

377.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

378.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

379.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

380.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

381.                    Haben es ehemalige Vizekanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?

382.                    Wenn ja, welche?

383.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

384.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

385.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

386.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

387.                     

388.                    War es dem amtierenden Bundeskanzler bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV für einen russischen Geheimdienst arbeitet?

389.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Bundeskanzler bekannt?

390.                    Wenn ja, wie wurde es dem Bundeskanzler bekannt?

391.                    Wenn ja, wer hat den Bundeskanzler darüber unterrichtet?

392.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

393.                    Hat es der amtierende Bundeskanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?

394.                    Wenn ja, welche?

395.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

396.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

397.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

398.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

399.                    War es dem amtierenden Vizekanzler bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV für einen russischen Geheimdienst arbeitet?

400.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Vizekanzler bekannt?

401.                    Wenn ja, wie wurde es dem Vizekanzler bekannt?

402.                    Wenn ja, wer hat den Vizekanzler darüber unterrichtet?

403.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

404.                    Hat es der amtierende Vizekanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?

405.                    Wenn ja, welche?

406.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

407.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

408.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

409.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

410.                    Entspricht es den Tatsachen, dass GenMjr Erich Wolf Flugstunden auf russischen Kampfflugzeugen absolvierte?

411.                    Wenn ja, wie oft?

412.                    Wenn ja, wann?

413.                    Wenn ja, wo?

414.                    Wenn ja, wurden diese Flugstunden in der Dienstzeit absolviert?

415.                    Wenn ja, hat Vladimir VOZHZHOV diese Flugstunden ermöglicht?

416.                    Wenn ja, wer hat diese Flugstunden ermöglicht?

417.                    Wenn ja, welchen dienstlichen Zweck hatten diese Flugstunden?

418.                    Wenn ja, hat das BVT von diesen Flugstunden gewusst?

419.                    Wenn ja, seit wann waren dem BVT diese Flugstunden bekannt?

420.                    Wenn ja, welche Personen im BVT haben von diesen Flugstunden seit wann gewusst?

421.                    Wenn ja, welche Dienststelle hat von diesen Flugstunden gewusst?

422.                    Wenn ja, welche Personen in welcher Dienststelle haben von diesen Flugstunden gewusst?

423.                    Wenn ja, haben Sie von diesen Flugstunden gewusst?  

424.                    Wenn ja, seit wann haben Sie von diesen Flugstunden gewusst?

 

425.                    Wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen GenMjr Erich Wolf bezüglich dieser Flugstunden eingeleitet?

426.                    Wenn ja, wann?

427.                    Wenn ja, mit welchen Ergebnis?

428.                    Wenn nein, warum nicht?

 

429.                    Wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen irgendwelche Personen bezüglich dieser Flugstunden eingeleitet?

430.                    Wenn ja, gegen welche Personen?

431.                    Wenn ja, wann?

432.                    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

433.                    Wenn nein, warum nicht?

 

434.                    Entspricht es den Tatsachen, dass russische Flugzeuge an Luftshows in Österreich teilnahmen?

435.                    Wenn ja, wann?

436.                    Wenn ja, bei welchen Flugshows?

437.                    Wenn ja, bei privaten Flugshows?

438.                    Wenn ja, bei privaten Flugshows von GenMjr Erich Wolf?

439.                    Wenn ja, bei anderen privaten Flugshows?

440.                    Wenn ja, steht die Organisation der Flugshows in Verbindung mit Vladimir VOZHZHOV?

441.                    Wenn ja, in welcher Verbindung?

442.                    Wenn ja, bei Flugshows, welche das BMLV mitorganisiert hat?

443.                    Wenn ja, wann wurde diese Umstände bekannt?

444.                    Wenn ja, wem wurden diese Umstände bekannt?

445.                    Wenn ja, wann wurden Ihnen diese Umstände bekannt?

446.                    Wenn ja, vom wem wurden Sie über diese Umstände unterrichtet?

 

447.                    Wurden im Zusammenhang mit den privaten oder vom BMLV organisierten Flugshows disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

448.                    Wenn ja, gegen welche Personen?

449.                    Wenn ja, wann?

450.                    Wenn nein, warum nicht?

 

451.                    Welche Flugshows hat GenMjr Erich Wolf privat organisiert?

 

452.                    Wie viel hat GenMjr Erich Wolf hierbei verdient?

 

453.                    Hat GenMjr Erich Wolf in seiner Dienstzeit diese Flugshows organisiert?

454.                    Wenn ja, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

455.                    Wenn ja, wann wurden diese Konsequenzen eingeleitet?


456.                    Welche Tätigkeiten hat GenMjr Erich Wolf im Zuge der „Airpower“ Veranstaltungen ausgeführt?

 

457.                    Wurden im Zuge dieser Tätigkeiten Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV bekannt?

458.                    Wenn ja, welche Kontakte?

459.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

460.                    Wenn ja, wem wurden diese Kontakte bekannt?

461.                    Wenn ja, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

 

462.                    Wurde GenMjr Erich Wolf im Zuge der Causa Hörsching verhört?

463.                    Wenn ja, wann wurde er verhört?

464.                    Wenn ja, von wem wurde er verhört?

465.                    Wenn ja, was gab GenMjr Erich Wolf in dieser Sache an?

466.                    Wenn ja, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen gegen GenMjr Erich Wolf nach dem Verhör eingeleitet?

467.                    Wenn nein, warum nicht?

 

468.                    Entspricht es den Tatsachen, dass gegen GenMjr Erich Wolf verschiedene „Anwürfe“ in der Causa Hörsching gemacht wurden?

469.                    Wenn ja, welche „Anwürfe“?

470.                    Wenn ja, von wem wurden diese „Anwürfe“ erhoben?

471.                    Wenn ja, führten diese „Anwürfe“ zu einer Einvernahme?

472.                    Wenn ja, vom wem wurde GenMjr Erich Wolf einvernommen?

473.                    Wenn ja, entsprechen diese „Anwürfe“ den Tatsachen?

474.                    Wenn nein, warum wurde dies von D2 behauptet?

 

475.                    Entspricht es den Tatsachen, dass GenMjr Erich Wolfs Nebentätigkeiten oder Nebenbeschäftigungen im Zusammenhang mit der Causa Hörsching stehen?

476.                    Wenn ja, wurde er dazu einvernommen?

477.                    Wenn ja, von wem wurde er dazu einvernommen?

478.                    Wenn ja, wann wurde er dazu einvernommen?

479.                    Wenn ja, welche Angaben hat GenMjr Erich Wolf gemacht?

480.                    Wenn ja, entsprechen die Angaben von GenMjr Erich Wolf den Tatsachen?

481.                    Wenn ja, standen die Nebentätigkeiten oder Nebenbeschäftigungen von GenMjr Erich Wolf im Zusammenhang mit Vladimir VOZHZHOV?

482.                    Wenn ja, wurde die tatsächliche Einstellung der Nebentätigkeiten oder Nebenbeschäftigungen von GenMjr Erich Wolf überprüft?

483.                    Wenn ja, von wem wurde dies überprüft?

484.                    Wenn ja, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

485.                    Wenn ja, wann wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

486.                    Wenn nein, warum wurde dies von D2 behauptet?

 

487.                    Entspricht es den Tatsachen, dass GenMjr Erich Wolf bei D2 versucht hat bezüglich zweier Mitarbeiter zu intervenieren?

488.                    Wenn ja, wer waren die beiden Mitarbeiter?

489.                    Wenn ja, war einer der Mitarbeiter Vzlt Harald S.?

490.                    Wenn ja, warum hat GenMjr Erich Wolf versucht zu intervenieren?

491.                    Wenn ja, warum kann GenMjr Erich Wolf bei D2 intervenieren?

492.                    Wenn ja, welche Handlungen haben dazu geführt, dass die beiden Mitarbeiter nicht mehr ihre Tätigkeit fortsetzen durften?

493.                    Wenn nein, warum wurde dies von D2 behauptet?

 

494.                    Steht der Interventionsversuch im Zusammenhang mit der Causa Hörsching?

495.                    Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

496.                    Wenn ja, hatten die beiden Mitarbeiter Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV?

497.                    Wenn ja, wussten beide oder einer von den beiden, dass Vladimir VOZHZHOV ein russischer Geheimdienstmitarbeiter ist?

 

498.                    Hat D2 den Interventionsversuch von GenMjr Erich Wolf weitergemeldet?

499.                    Wenn ja, an wen?

500.                    Wenn nein, warum nicht?

 

501.                    Wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen aufgrund des Interventionsversuchs eingeleitet?

502.                    Wenn nein, warum nicht?

 

503.                    Wurden gegen D2 bezüglich einer möglichen Unterlassung der Meldung eines Interventionsversuchs disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

504.                    Wenn nein, warum nicht?        

 

505.                    Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu Piloten des Bundesheeres bekannt?

506.                    Wenn ja, zu welchen Piloten?

507.                    Wenn ja, welcher Art konkret waren diese Kontakte?

508.                    Wenn ja, wussten die Piloten, dass es sich um einen Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes handelt?

509.                    Wenn ja, wann haben die Piloten davon erfahren?

510.                    Wenn ja, wie haben die Piloten davon erfahren?

511.                    Wenn ja, wer hat die Piloten darüber informiert?

512.                    Wenn ja, haben die Piloten die Kontakte gemeldet?

513.                    Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden eingeleitet?

514.                    Wenn ja, hat es disziplinarrechtliche Konsequenzen gegeben?

515.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

 

516.                    Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Vladimir VOZHZHOV disziplinarrechtliche Konsequenzen gegeben?

517.                    Wenn ja, gegen wen?

518.                    Wenn ja, welche Konsequenzen?

519.                    Wenn ja, wann wurde diese eingeleitet?

520.                    Wenn nein, warum nicht?

521.                    Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?

 

522.                    Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Vladimir VOZHZHOV strafrechtliche Konsequenzen gegeben?

523.                    Wenn ja, gegen wen?

524.                    Wenn ja, welche Konsequenzen?

525.                    Wenn ja, wann wurde diese eingeleitet?

526.                    Wenn nein, warum nicht?

527.                    Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?

 

528.                    Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Vladimir VOZHZHOV Ermittlungen einer Behörde gegeben?

529.                    Wenn ja, gegen wen wurde ermittelt?

530.                    Wenn ja, welche Behörde?

531.                    Wenn ja, wann wurde ermittelt?

532.                    Wenn ja, laufen die Ermittlungen noch?

533.                    Wenn nein, warum nicht?

534.                    Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?

 

535.                    Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Vladimir VOZHZHOV Einvernahmen einer Behörde gegeben?

536.                    Wenn ja, wer wurde einvernommen?

537.                    Wenn ja, von welcher Behörde wurde die Einvernahme durchgeführt?

538.                    Wenn ja, wann wurde die Einvernahme durchgeführt?

539.                    Wenn nein, warum nicht?

540.                    Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?

 

541.                    Ist ihrem Ministerium Beatrice Preusser bekannt?

542.                    Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

543.                    Wenn ja, welcher Abteilung in ihrem Ministerium ist sie bekannt?

544.                    Wenn ja, wann wurde sie bekannt?

545.                    Wenn ja, in welchem Zusammenhang wurde sie bekannt?

546.                    Wenn nein, warum nicht?

 

547.                    Ist Ihnen bekannt, dass Beatrice Preusser Mitarbeiterin eines ausländischen Geheimdienstes war?

548.                    Wenn ja, welches Geheimdienstes?

549.                    Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren?

550.                    Wenn ja, wann hat ihr Minsterium davon erfahren?

551.                    Wenn ja, wie hat ihr Ministerium davon erfahren?

552.                    Wenn nein, warum nicht?

553.                    Wenn nein, hat es Konsequenzen gegeben?

554.                    Wenn nein, welche Konsequenzen hat es gegeben?

555.                    Wenn nein, wer war von den Konsequenzen betroffen?

 

556.                    Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Beatrice Preusser disziplinarrechtliche Konsequenzen gegeben?

557.                    Wenn ja, gegen wen?

558.                    Wenn ja, welche Konsequenzen?

559.                    Wenn ja, wann wurde diese eingeleitet?

560.                    Wenn nein, warum nicht?

561.                    Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?

562.                    Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Beatrice Preusser strafrechtliche Konsequenzen gegeben?

563.                    Wenn ja, gegen wen?

564.                    Wenn ja, welche Konsequenzen?

565.                    Wenn ja, wann wurde diese eingeleitet?

566.                    Wenn nein, warum nicht?

567.                    Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?

 

568.                    Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Beatrice Preusser Ermittlungen einer Behörde gegeben?

569.                    Wenn ja, gegen wen wurde ermittelt?

570.                    Wenn ja, welche Behörde?

571.                    Wenn ja, wann wurde ermittelt?

572.                    Wenn ja, laufen die Ermittlungen noch?

573.                    Wenn nein, warum nicht?

574.                    Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?

 

575.                    Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Beatrice Preusser Einvernahmen einer Behörde gegeben?

576.                    Wenn ja, wer wurde einvernommen?

577.                    Wenn ja, von welcher Behörde wurde die Einvernahme durchgeführt?

578.                    Wenn ja, wann wurde die Einvernahme durchgeführt?

579.                    Wenn nein, warum nicht?

580.                    Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?

 

581.                    Entspricht es den Tatsachen, dass Beatrice Preusser Kontakte zu Erhard P. Steininger unterhielt?

582.                    Wenn ja, welche Kontakte konkret?

583.                    Wenn ja, wann wurden die Kontakte bekannt?

584.                    Wenn ja, wie wurden die Kontakte bekannt?

585.                    Wenn ja, wen wurden die Kontakte bekannt?

586.                    Wenn ja, hatten die Kontakte Auswirkungen auf die Verlässlichkeitserklärung von Erhard P. Steininger?

587.                    Wenn ja, warum hatten die Kontakte Auswirkungen auf die Verlässlichkeitserklärung von Erhard P. Steininger?

 

588.                    Welche Unterlagen erhielt Erhard P. Steininger, welche der  Vertraulichkeit unterliegen?

 

589.                    Hätte Erhard P. Steininger diese Unterlagen erhalten dürfen?

590.                    Wenn ja, warum wurde seine Verlässlichkeitserklärung dann eingeschränkt?

591.                    Wenn nein, warum hat er sie dennoch erhalten?

592.                    Wenn nein, warum hätte er sie nicht erhalten dürfen?

593.                    Wenn nein, wer hätte verhindern müssen, dass er sie erhält?

594.                    Wenn nein, wurden Konsequenzen eingeleitet?

595.                    Wenn nein, welche Konsequenzen wurden eingeleitet?

596.                    Wenn nein, werden strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

597.                    Wenn nein, werden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?

598.                    Wenn nein, gegen werden Konsequenzen eingeleitet?

599.                    Wenn nein, warum werden gegen wen Konsequenzen eingeleitet?

600.                    Wurde ihr Ministerium über die Causa Hörsching informiert?

601.                    Wenn ja, von wem?

602.                    Wenn ja, wann?

603.                    Wenn ja, welche Informationen erhielt ihr Ministerium?

604.                    Wenn nein, warum nicht?

605.                    Wenn nein, werden Konsequenzen eingeleitet?

606.                    Wenn nein, welche Konsequenzen?

 

607.                    Wurde ihr Ministerium über die Causa Beatrice Preusser informiert?   

608.                    Wenn ja, von wem?

609.                    Wenn ja, wann?

610.                    Wenn ja, welche Informationen erhielt ihr Ministerium?

611.                    Wenn nein, warum nicht?

612.                    Wenn nein, werden Konsequenzen eingeleitet?

613.                    Wenn nein, welche Konsequenzen?

 

614.                    Befindet sich Beatrice Preusser noch in Österreich?

 

615.                    Darf sich Beatrice Preusser in Österreich aufhalten?

616.                    Wenn ja, warum?

617.                    Wenn ja, unter welchem Aufenthaltstitel?

618.                    Wenn nein, warum nicht?

619.                    Wenn nein, wird sie ausgewiesen?

620.                    Wenn nein, wann wird sie ausgewiesen?

 

621.                    Wird gegen Beatrice Preusser ermittelt?

622.                    Wenn ja, wer ermittelt?

623.                    Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

624.                    Wenn nein, warum nicht?

 

625.                    Wie viele Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter von ausländischen Geheimdiensten halten sich in Österreich auf, aufgeschlüsselt nach Staat, Staatsbürgerschaft und Geheimdienst?

 

626.                    Zu welchen Personen unterhalten diese Mitarbeiter Kontakte?

 

627.                    Gibt es Ermittlungen, Einvernahmen oder laufende Prozesse gegen diese Mitarbeiter oder Personen?

628.                    Wenn ja, welche?

629.                    Wenn ja, von welcher Behörde?

630.                    Wenn ja, seit wann?

631.                    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

632.                    Wenn nein, warum nicht?

 

633.                    Welche Mitarbeiter von ausländischen Geheimdiensten sollen ausgewiesen werden?

 

634.                    Wann werden sie ausgewiesen?


635.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu amtierenden oder ehemaligen Ministern bekannt?

636.                    Wenn ja, zu welchen Ministern?

637.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

638.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

639.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

640.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

641.                    Wurden die betroffenen Minister darüber unterrichtet?

642.                    Wenn ja, wann?

643.                    Wenn ja, von wem?

644.                    Wenn nein, warum nicht?

645.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

646.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

647.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu amtierenden oder ehemaligen Landeshauptleuten bekannt?

648.                    Wenn ja, zu welchen Landeshauptleuten?

649.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

650.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

651.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

652.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

653.                    Wurden die betroffenen Landeshauptleute darüber unterrichtet?

654.                    Wenn ja, wann?

655.                    Wenn ja, von wem?

656.                    Wenn nein, warum nicht?

657.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

658.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

659.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu amtierenden oder ehemaligen Nationalräten bekannt?

660.                    Wenn ja, zu welchen Nationalräten?

661.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

662.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

663.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

664.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

665.                    Wurden die betroffenen Nationalräte darüber unterrichtet?

666.                    Wenn ja, wann?

667.                    Wenn ja, von wem?

668.                    Wenn nein, warum nicht?

669.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

670.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

671.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu amtierenden oder ehemaligen Landtagsabgeordneten bekannt?

672.                    Wenn ja, zu welchen Landtagsabgeordneten?

673.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

674.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

675.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

676.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

677.                    Wurden die betroffenen Landtagsabgeordneten darüber unterrichtet?

678.                    Wenn ja, wann?

679.                    Wenn ja, von wem?

680.                    Wenn nein, warum nicht?

681.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

682.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

683.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu amtierenden oder ehemaligen Bundesräten bekannt?

684.                    Wenn ja, zu welchen Bundesräten?

685.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

686.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

687.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

688.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

689.                    Wurden die betroffenen Bundesräte darüber unterrichtet?

690.                    Wenn ja, wann?

691.                    Wenn ja, von wem?

692.                    Wenn nein, warum nicht?

693.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

694.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

695.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu ehemaligen Bundeskanzlern bekannt?

696.                    Wenn ja, zu welchen Bundeskanzlern?

697.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

698.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

699.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

700.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

701.                    Wurden die betroffenen Bundeskanzler darüber unterrichtet?

702.                    Wenn ja, wann?

703.                    Wenn ja, von wem?

704.                    Wenn nein, warum nicht?

705.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

706.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

707.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu ehemaligen Vizekanzlern bekannt?

708.                    Wenn ja, zu welchen Vizekanzlern?

709.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

710.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

711.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

712.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

713.                    Wurden die betroffenen Vizekanzler darüber unterrichtet?

714.                    Wenn ja, wann?

715.                    Wenn ja, von wem?

716.                    Wenn nein, warum nicht?

717.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

718.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

719.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zum amtierenden Vizekanzler bekannt?

720.                    Wenn ja, zu welchen Vizekanzlern?

721.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

722.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

723.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

724.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

725.                    Wurde der amtierende Vizekanzler darüber unterrichtet?

726.                    Wenn ja, wann?

727.                    Wenn ja, von wem?

728.                    Wenn nein, warum nicht?

729.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

730.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

731.                     

732.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zum ehemaligen Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky bekannt?

733.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

734.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

735.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

736.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

737.                    Wurde Dr. Franz Vranitzky darüber unterrichtet?

738.                    Wenn ja, wann?

739.                    Wenn ja, von wem?

740.                    Wenn nein, warum nicht?

741.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

742.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor? 

 

743.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zum ehemaligen Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel bekannt?

744.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

745.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

746.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

747.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

748.                    Wurde Dr. Wolfgang Schüssel darüber unterrichtet?

749.                    Wenn ja, wann?

750.                    Wenn ja, von wem?

751.                    Wenn nein, warum nicht?

752.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

753.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

754.                    Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zum Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer bekannt?

755.                    Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?

756.                    Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

757.                    Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

758.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?


759.                    Wurde Dr. Alfred Gusenbauer darüber unterrichtet?

760.                    Wenn ja, wann?

761.                    Wenn ja, von wem?

762.                    Wenn nein, warum nicht?

763.                    Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?

764.                    Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

765.                    Welchen ehemaligen oder amtierenden Ministern war bekannt, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?

766.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

767.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

768.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

769.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

770.                    Haben es ehemalige oder amtierende Minister unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?

771.                    Wenn ja, welche?

772.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

773.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

774.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

775.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

776.                    Welchen ehemaligen oder amtierenden Nationalrat war bekannt, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?

777.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

778.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

779.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

780.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

781.                    Haben es ehemalige oder amtierende Nationalräte unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?

782.                    Wenn ja, welche?

783.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

784.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

785.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

786.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

787.                    Welchen ehemaligen oder amtierenden Bundesräten war bekannt, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?

788.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

789.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

790.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

791.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

792.                    Haben es ehemalige oder amtierende Bundesräte unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?

793.                    Wenn ja, welche?

794.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

795.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

796.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

797.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

798.                    Welchen ehemaligen oder amtierenden Landeshauptmann war bekannt, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?

799.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

800.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

801.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

802.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

803.                    Haben es ehemalige oder amtierende Landeshauptleute unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?

804.                    Wenn ja, welche?

805.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

806.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

807.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

808.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

809.                    Welchen ehemaligen Bundeskanzlern war bekannt, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?

810.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

811.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

812.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

813.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

814.                    Haben es ehemalige Bundeskanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern eines ausländischen Geheimdienstes hatten?

815.                    Wenn ja, welche?

816.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

817.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

818.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

819.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

820.                    Welchen ehemaligen Vizekanzlern war bekannt, dass sie Kontakte zu einem Mitarbeiter hatten, welcher für einen ausländischen Geheimdienst arbeitet?

821.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?

822.                    Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?

823.                    Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?

824.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?


825.                    Haben es ehemalige Vizekanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern eines ausländischen Geheimdienstes hatten?

826.                    Wenn ja, welche?

827.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

828.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

829.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

830.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

831.                    War dem amtierenden Bundeskanzler bekannt, dass er Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatte?

832.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Bundeskanzler bekannt?

833.                    Wenn ja, wie wurde es dem Bundeskanzler bekannt?

834.                    Wenn ja, wer hat den Bundeskanzler darüber unterrichtet?

835.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

836.                    Hat es der amtierende Bundeskanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern eines ausländischen Geheimdienstes hatten?

837.                    Wenn ja, welche?

838.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

839.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

840.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

841.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

842.                    Wa res dem amtierenden Vizekanzler bekannt, dass er Kontakte zu einem Mitarbeiter hatte, welcher für einen ausländischen Geheimdienst arbeitet?

843.                    Wenn ja, wann wurde dies dem Vizekanzler bekannt?

844.                    Wenn ja, wie wurde es dem Vizekanzler bekannt?

845.                    Wenn ja, wer hat den Vizekanzler darüber unterrichtet?

846.                    Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?

 

847.                    Hat es der amtierende Vizekanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern eines ausländischen Geheimdienstes hatte?

848.                    Wenn ja, welche?

849.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

850.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

851.                    Wenn ja, wie wurde dies bekannt?

852.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

 

853.                    Hat es im Zusammenhang mit der Causa Hörsching Kontaktaufnahmen zu ausländischen Geheimdiensten oder Nachrichtendiensten gegeben?

854.                    Wenn ja, zu welchen Geheimdiensten oder Nachrichtendiensten?

855.                    Wenn ja, wann?

856.                    Wenn ja, welche Behörde?

857.                    Wenn ja, welcher Art waren die Kontakte?

858.                    Wenn nein, warum nicht?

 

859.                    Hat es im Zusammenhang mit der Causa Hörsching eine Zusammenarbeit zu ausländischen Geheimdiensten oder Nachrichtendiensten gegeben?

860.                    Wenn ja, zu welchen Geheimdiensten oder Nachrichtendiensten?

861.                    Wenn ja, wann?

862.                    Wenn ja, welche Behörde?

863.                    Wenn ja, welcher Art war die Zusammenarbeit?

864.                    Wenn nein, warum nicht?

 

865.                    Hat es im Zusammenhang mit der Causa Hörsching Kontaktaufnahmen zwischen österreichischen Behörden gegeben?

866.                    Wenn ja, zu welchen Behörden?

867.                    Wenn ja, wann?

868.                    Wenn ja, welche Behörde?

869.                    Wenn ja, welcher Art waren die Kontakte?

870.                    Wenn nein, warum nicht?

 

871.                    Hat es im Zusammenhang mit der Causa Hörsching eine Zusammenarbeit zwischen österreichischen Behörden gegeben?

872.                    Wenn ja, zwischen welchen Behörden?

873.                    Wenn ja, wann?

874.                    Wenn ja, welche Behörde?

875.                    Wenn ja, welcher Art war die Zusammenarbeit?

876.                    Wenn nein, warum nicht?

 

877.                    Entspricht es den Tatsachen, dass Informationen über den Kampfhubschrauber Tiger an einen Mitarbeiter eines ausländischen Geheimdienstes weitergeleitet wurden?

878.                    Wenn ja, an welchen Mitarbeiter?

879.                    Wenn ja, welche Person hat die Informationen weitergeleitet?

880.                    Wenn ja, warum hatte die Person Zugang zu den Informationen?

 

881.                    Wird gegen diese Person ermittelt?

882.                    Wenn ja, seit wann?

883.                    Wenn nein, warum nicht?

 

884.                    Besitzen Angehörige des Bundesheeres Informationen über den Kampfhubschrauber Tiger?

885.                    Wenn ja, welche?

886.                    Wenn ja, warum?

887.                    Wenn nein, warum wird behauptet, dass Informationen weitergeleitet wurden?

 

888.                    Wer hat den Medien gegenüber behauptet, dass Informationen weitergeleitet wurden?

 

889.                    Gibt es in diesem Zusammenhang Ermittlungen oder Einvernahmen?

890.                    Wenn nein, warum nicht?

 

891.                    Entspricht es den Tatsachen, dass Informationen über Radartechnologie an einen Mitarbeiter eines ausländischen Geheimdienstes weitergeleitet wurden?

892.                    Wenn ja, an welchen Mitarbeiter?

893.                    Wenn ja, welche Person hat die Informationen weitergeleitet?

894.                    Wenn ja, warum hatte die Person Zugang zu den Informationen?

 

895.                    Wird gegen diese Person ermittelt?

896.                    Wenn ja, seit wann?

897.                    Wenn nein, warum nicht?

 

898.                    Wer hat den Medien gegenüber behauptet, dass Informationen weitergeleitet wurden?

 

899.                    Gibt es in diesem Zusammenhang Ermittlungen oder Einvernahmen?

900.                    Wenn nein, warum nicht?

 

901.                    Entspricht es den Tatsachen, dass Informationen über Einsatzpläne an einen Mitarbeiter eines ausländischen Geheimdienstes weitergeleitet wurden?

902.                    Wenn ja, an welchen Mitarbeiter?

903.                    Wenn ja, welche Person hat die Informationen weitergeleitet?

904.                    Wenn ja, warum hatte die Person Zugang zu den Informationen?

 

905.                    Wird gegen diese Person ermittelt?

906.                    Wenn ja, seit wann?

907.                    Wenn nein, warum nicht?

 

908.                    Wer hat den Medien gegenüber behauptet, dass Informationen weitergeleitet wurden?

 

909.                    Gibt es in diesem Zusammenhang Ermittlungen oder Einvernahmen?

910.                    Wenn nein, warum nicht?

 

911.                    Entspricht es den Tatsachen, dass das Beziehungsgeflecht Steininger, Wolf und D2 in der Causa Hörsching ebenfalls eine Rolle spielt?

912.                    Wenn ja, welche?

 

913.                    Entspricht es den Tatsachen, dass die Firma Hortobagy einem ehemaligen Mitarbeiter eines ausländischen militärischen Dienstes gehört?

914.                    Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Verlässlichkeit von Erhard P. Steininger?

 

915.                    Zu welchen Geheimdienstmitarbeitern hat Erhard P. Steininger noch Kontakte?

 

916.                    Wird in diesem Zusammenhang ermittelt?

917.                    Wenn nein, warum nicht?

 

918.                    Welche Personen besitzen Kontakte zur Firma Hortobagy?

 

919.                    Gibt es in diesem Zusammenhang Ermittlungen?

920.                    Wenn ja, gegen wen?

921.                    Wenn nein, warum nicht?

 

922.                    Entspricht es den Tatsachen, dass Vladimir VOZHZHOV die Verbindung zwischen Hortobagy und Steininger hergestellt hat?

923.                    Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?

 

924.                    Handelt es sich bei Hortobagy um eine Scheinfirma, welcher der Geldwäsche dient?

 

925.                    Wird in diesem Zusammenhang ermittelt?

926.                    Wenn ja, gegen wenn?

927.                    Wenn ja, seit wann?

928.                    Wenn ja, durch wen?

929.                    Wenn nein, warum nicht?

 

930.                    Ist Vladimir VOZHZHOV mit dem ehemaligen Finanzminister Karl Heinz Grasser in Kontakt getreten?

931.                    Wenn ja, warum?

932.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

933.                    Wenn ja, wen wurde dies bekannt?

934.                    Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaffung mit dem ehemaligen Finanzminister Karl Heinz Grasser in Kontakt getreten?

935.                    Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?

936.                    Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung bezüglich der Drakennachfolgebeschaffung?

937.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

938.                    Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?

939.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

940.                    Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?  

 

941.                    Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaffung mit dem ehemaligen Verteidigungsminister Herbert Scheibner in Kontakt getreten?

942.                    Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?

943.                    Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung bezüglich der Drakennachfolgebeschaffung?

944.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

945.                    Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?

946.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

947.                    Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?  

 

948.                    Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaffung mit Beamten oder Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Kontakt getreten?

949.                    Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?

950.                    Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung bezüglich der Drakennachfolgebeschaffung?

951.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

952.                    Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?

953.                    Wenn ja, liegen disziplinarrechtlich relevante Umstände vor?

954.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

955.                    Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?  

956.                    Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaffung mit dem amtierenden Verteidigungsminister in Kontakt getreten?

957.                    Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?

958.                    Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung bezüglich der Drakennachfolgebeschaffung?

959.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

960.                    Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?

961.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

962.                    Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?  

 

963.                    Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaffung mit irgendeinem österreichischen Politiker in Kontakt getreten?

964.                    Wenn ja, mit welchem?

965.                    Wenn ja, wann?

966.                    Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?

967.                    Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung bezüglich der Drakennachfolgebeschaffung?

968.                    Wenn ja, wann wurde dies bekannt?

969.                    Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?

970.                    Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?

971.                    Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?  

 

972.                    Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Hörsching reformbedürftige Zustände festgestellt wurden?

973.                    Wenn ja, welche?

974.                    Wenn ja, welche Reformen werden eingeleitet?

975.                    Wenn ja, wann werden Reformen eingeleitet?

976.                    Wenn nein, warum nicht?

 

977.                    Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Hörsching disziplinarrechtliche Konsequenzen gezogen werden sollten?

978.                    Wenn ja, welche?

979.                    Wenn ja, wenn?

980.                    Wenn ja, gegen wen?

981.                    Wenn nein, warum nicht?  

 

982.                    Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Hörsching strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden sollten?

983.                    Wenn ja, welche?

984.                    Wenn ja, wenn?

985.                    Wenn ja, gegen wen?

986.                    Wenn nein, warum nicht?

987.                    Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Preusser, Steininger, D2, Wolf, Vladimir VOZHZHOV reformbedürftige Zustände festgestellt wurden?

988.                    Wenn ja, welche?

989.                    Wenn ja, welche Reformen werden eingeleitet?

990.                    Wenn ja, wann werden Reformen eingeleitet?

991.                    Wenn nein, warum nicht?

992.                    Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Preusser, Steininger, D2, Wolf, Vladimir VOZHZHOV disziplinarrechtliche Konsequenzen gezogen werden sollten?

993.                    Wenn ja, welche?

994.                    Wenn ja, wenn?

995.                    Wenn ja, gegen wen?

996.                    Wenn nein, warum nicht?  

 

997.                    Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Preusser, Steininger, D2, Wolf, Vladimir VOZHZHOV strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden sollten?

998.                    Wenn ja, welche?

999.                    Wenn ja, wenn?

1000.               Wenn ja, gegen wen?

1001.               Wenn nein, warum nicht?  

 

von der Homepage des Österreichischen Parlament genommen bzw. anonymisiert wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.     Haben Sie veranlasst, dass die angeführte Anfrage von der Homepage des Parlaments genommen wird?

2.     Wenn ja, aus welchen Gründen?

3.     Wenn nein, wer hat dies aus welchen Gründen veranlasst?

 

4.     Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben vom Herrn Bundespräsidenten an Sie gegeben?

5.     Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?

 

6.     Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von der Kanzlei des Herrn Bundespräsidenten an Sie gegeben?

7.     Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten, wer hat es unterzeichnet und welchen genauen Inhalts war dies?

 

8.     Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben vom Herrn Bundespräsidenten an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

9.     Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es adressiert und welchen genauen Inhalts war dies?

 

10. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von der Kanzlei des Herrn Bundespräsidenten an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

11. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, wer hat es unterzeichnet, an wen war es adressiert und welchen genauen Inhalts war dies?

 

12. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte des Herrn Bundespräsidenten oder dessen Kanzlei zu Ihnen oder zu Mitarbeitern der Parlamentsdirektion?

13. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?

 

14. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte von Ihnen oder Mitarbeitern der Parlamentsdirektion zum Herrn Bundespräsidenten oder dessen Kanzlei gegeben?

15. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?

 

16. Ist Ihnen D1 bekannt?

 

17. Ist D1 der Autor des ursprünglichen Interventionsschreibens an Bundespräsident Fischer bzw. dessen Kanzlei?

 

18. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D1 an Sie gegeben?

19. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?

 

20. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D1 an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

21. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es gerichtet und welchen genauen Inhalts war dies?

 

22. Ist Ihnen D2 bekannt?

 

23. Ist D2 der Autor des ursprünglichen Interventionsschreibens an Bundespräsident Fischer bzw. dessen Kanzlei?

 

24. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D2 an Sie gegeben?

25. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?

 

26. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D2 an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

27. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es gerichtet und welchen genauen Inhalts war dies?

 

28. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte des D1 oder des D2 zu Ihnen oder zu Mitarbeitern der Parlamentsdirektion?

29. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?

 

30. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte von Ihnen oder Mitarbeitern der Parlamentsdirektion zu D1 oder D2 gegeben?

31. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?