54/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

an die Präsidentenin des Nationalrats

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25
oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25
DienstnehmerInnen (Besch
äftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausma
ß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen f
ür die hohe Arbeitslosenrate von
behinderten Menschen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)      In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2009 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Kompetenzbereich erfüllt?

bitte nach folgender Aufstellung:

Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte =
ermittelte Pflichtzahl abz
üglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt
anrechenbare Personen)

2)             Wie viele der in ihrem Kompetenzbereich im Jahr 2009 beschäftigten
begünstigten Behinderten waren Frauen, wie viele Männer?

3)             Wie viele der in ihrem Kompetenzbereich im Jahr 2009 beschäftigten
beg
ünstigten Behinderten waren in Leitungsfunktionen beschäftigt, wie viele
waren SachbearbeiterInnen und wie viele waren in der Administration z.B. als
TelefonistIn t
ätig?