54/JPR XXIV. GP
Eingelangt am
18.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde
an die Präsidentenin des Nationalrats
betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009
Das
Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25
oder mehr
DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je
25
DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.
Gerade die öffentlichen
Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der
davon
betroffenen
behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer
gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe
Arbeitslosenrate von
behinderten Menschen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) In
welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2009 die
Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz
in Ihrem Kompetenzbereich erfüllt?
bitte nach folgender Aufstellung:
Personalstand
insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte =
ermittelte Pflichtzahl abzüglich beschäftigte begünstigte
Behinderte und doppelt
anrechenbare
Personen)
2)
Wie viele der in ihrem Kompetenzbereich im Jahr 2009 beschäftigten
begünstigten Behinderten waren Frauen, wie
viele Männer?
3)
Wie viele der
in ihrem Kompetenzbereich im Jahr 2009 beschäftigten
begünstigten Behinderten waren in
Leitungsfunktionen beschäftigt,
wie viele
waren SachbearbeiterInnen und wie viele
waren in der Administration z.B. als
TelefonistIn tätig?