56/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

an die Präsidentin des Nationalrats

betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde § 8 (2) des Bundesbehinderten-

gleichstellungsgesetzes um folgende Sätze ergänzt:

Alle Bundesministerien, der Präsident bzw. die Präsidentin des

Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des

Nationalrates und des Bundesrates sowie die Volksanwaltschaft haben den für ihren

Zuständigkeitsbereich bis 31. Dezember 2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer

Homepage kundzumachen. Wenn der Teiletappenplan kundgemacht ist, liegt eine

mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 5Abs.2 wegen baulicher Barrieren in vom

Bund genutzten Gebäuden nur vor, soweit die Beseitigung der Barrieren in diesem

Teiletappenplan vorgesehen ist und bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht

umgesetzt wurde."

Diese Ergänzung sollte die Möglichkeit eröffnen, für die Herstellung der

Barrierefreiheit von Bundesbauten weitere 4 Jahre, bis zum 31.12.2019, Zeit zu

haben.

Erfreulicherweise haben weder die Bundesministerien, noch Verfassungs-,

Verwaltungs-, Bundes-, oder Nationalrat, Rechungshof oder Volksanwaltschaft

in der angegebenen Frist Etappenpläne veröffentlicht.

Dies ist sehr erfreulich und als Bekenntnis zu werten, die Barrierefreiheit bereits in

der ursprünglichen im Gesetz verankerten Übergangsfrist, also bis spätestens

31.12.2015, herzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)      Was hat Sie dazu bewogen, keinen Teiletappenplan zu erstellen und
fristgerecht kundzutun?

2)      Welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden in ihrem
Verantwortungsbereich in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015
durchgef
ührt?
(Bitte nach Jahren getrennt angeben)