56/JPR XXIV. GP
Eingelangt am
18.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde
an die Präsidentin des Nationalrats
betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde § 8 (2) des Bundesbehinderten-
gleichstellungsgesetzes um folgende Sätze ergänzt:
„Alle Bundesministerien, der Präsident bzw. die Präsidentin des
Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des
Nationalrates und des Bundesrates sowie die Volksanwaltschaft haben den für ihren
Zuständigkeitsbereich bis 31. Dezember 2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer
Homepage kundzumachen. Wenn der Teiletappenplan kundgemacht ist, liegt eine
mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 5Abs.2 wegen baulicher Barrieren in vom
Bund genutzten Gebäuden nur vor, soweit die Beseitigung der Barrieren in diesem
Teiletappenplan vorgesehen ist und bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht
umgesetzt wurde."
Diese Ergänzung sollte die Möglichkeit eröffnen, für die Herstellung der
Barrierefreiheit von Bundesbauten weitere 4 Jahre, bis zum 31.12.2019, Zeit zu
haben.
Erfreulicherweise haben weder die Bundesministerien, noch Verfassungs-,
Verwaltungs-, Bundes-, oder Nationalrat, Rechungshof oder Volksanwaltschaft
in der angegebenen Frist Etappenpläne veröffentlicht.
Dies ist sehr erfreulich und als Bekenntnis zu werten, die Barrierefreiheit bereits in
der ursprünglichen im Gesetz verankerten Übergangsfrist, also bis spätestens
31.12.2015, herzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Was hat Sie dazu bewogen, keinen Teiletappenplan zu erstellen und
fristgerecht
kundzutun?
2)
Welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
werden in ihrem
Verantwortungsbereich in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015
durchgeführt?
(Bitte
nach Jahren getrennt angeben)