96/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Lugar, Hagen

und Kollegen

an die Präsidentin des österreichischen Nationalrates

betreffend die Leistung von Überstunden an Plenartagen

 

Die Dauer von Plenarsitzungen wird – auch unter Berücksichtigung von Aktuellen Stunden oder Fragestunden von allen Parteien vorab genau festgelegt. Somit ist gesichert, dass im Schnitt gegen 19.00 Uhr die Debatten beendet sind.

Durch Sonderaktionen wie Dringliche Anfragen, Einwendungsdebatten oder Fristsetzungen verlängern sich die Plenartage bis in die späten Abendstunden. Dies bedeutet auch für die Parlamentsbediensteten eine massive Verlängerung der Tagesarbeitszeit und das Leisten von Überstunden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des österreichischen Nationalrates nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.            Wie lautet das aktuelle Arbeitszeitenmodell für Parlamentsbedienstete? Bitte um Aufschlüsselung nach Dienstgruppen.

2.            Wie erfolgt die Abgeltung der Überstunden analog zur Uhrzeit? (1:1; 1:1,5; 1:2)

3.            Wie viel kostet im Schnitt eine Sitzungsstunde ab 19.00 Uhr bzw. nach 21.00 Uhr, bei der die betroffenen Bediensteten, vom stenografischen Protokoll über Sicherheitspersonal bis zu den Büroangestellten, Überstunden leisten?

4.            Wie viele Bedienstete sind im Schnitt davon betroffen? Bitte um Aufschlüsselung nach Dienstgruppen.

5.            Wie viele Überstunden werden so jährlich im österreichischen Parlament geleistet? Bitte um Aufschlüsselung nach Dienstgruppen.

6.            Wie vielen Plenartagen 9.00 bis 19.00 Uhr würden diese jährlich geleisteten Überstunden entsprechen?

7.            Würden Sie eine Begrenzung der Plenarsitzungen auf die Zeit von 9.00 bis 19.00 Uhr und das Abhalten zusätzlicher Plenartage für sinnvoll halten wenn die Tagesordnung nicht bis 19.00 Uhr erledigt werden kann, wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen, wenn nein, warum nicht?