100/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Verkehrsausschusses

über den Bericht betreffend die Erfahrungen auf dem Gebiet der Halter- und Lenkerauskunft von den österreichischen Behörden, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 (E 50-NR/XXIII.GP), vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Bundeskanzler sowie der Bundesministerin für Inneres (III-169 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 3. August 2010 den gegenständlichen Bericht betreffend die Erfahrungen auf dem Gebiet der Halter- und Lenkerauskunft von den österreichischen Behörden, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 (E 50-NR/XXIII.GP) (III-169 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 24. November 2010 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten  Hermann Gahr die Abgeordneten Peter Stauber, Dr. Gabriela Moser, Christoph Hagen, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Dr. Ferdinand Maier sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht betreffend die Erfahrungen auf dem Gebiet der Halter- und Lenkerauskunft von den österreichischen Behörden, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 (E 50-NR/XXIII.GP), vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Bundeskanzler sowie der Bundesministerin für Inneres (III-169 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2010 11 24

                           Gabriele Binder-Maier                                                             Anton Heinzl

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann