11/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Wissenschaftsausschusses

über den Evaluierungsbericht gem. § 124b des Universitätsgesetzes 2002 des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung (III-57 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat dem Nationalrat am 7. April 2009 den gegenständlichen Evaluierungsbericht gem. § 124b des Universitätsgesetzes 2002 (III-57 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. Juni 2009 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Anna Franz, die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas Karlsböck, Mag. Karin Hakl, Ing. Robert Lugar und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der Evaluierungsbericht gem. § 124b des Universitätsgesetzes 2002 des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung (III-57 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Wissenschaftsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2009 06 05

                                 Elisabeth Hakel                                                             Mag. Dr. Martin Graf

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann