139/KOMM XXIV. GP
Kommuniqué
des Verfassungsausschusses
über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2010/2011
(III-209 der Beilagen)
Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst haben dem Nationalrat am 31. Jänner 2011 den gegenständlichen Bericht zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2010/2011(III-209 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Mag. Harald Stefan, Dr. Reinhold Lopatka, Herbert Scheibner und Werner Herbert sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.
Bei der Abstimmung wurde der Gemeinsame Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2010/2011(III-209 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion, des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei und des Grünen Klubs – zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2011 06 28
Mag. Heribert Donnerbauer Dr. Peter Wittmann
Schriftführer Obmann