166/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht der Bundesministerin für Inneres betreffend Vollzugspraxis aus den Bereichen Asyl-, Fremdenpolizei- sowie Niederlassungs- und Aufenthaltswesen aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. April 2011, E 159-NR/XXIV. GP (III-270 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Inneres hat dem Nationalrat am 14. September 2011 den gegenständlichen Bericht der Bundesministerin für Inneres betreffend Vollzugspraxis aus den Bereichen Asyl‑, Fremdenpolizei- sowie Niederlassungs- und Aufenthaltswesen aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. April 2011, E 159-NR/XXIV. GP (III-270 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 24. November 2011 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Angela Lueger die Abgeordneten Mag. Alev Korun und Dr. Walter Rosenkranz sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Inneres betreffend Vollzugspraxis aus den Bereichen Asyl-, Fremdenpolizei- sowie Niederlassungs- und Aufenthaltswesen aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. April 2011, E 159-NR/XXIV. GP (III-270 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B, dagegen: G) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig beschlossen.

Wien, 2011 11 24

                                   Erwin Hornek                                                                        Otto Pendl

                                     Schriftführer                                                                             Obmann