260/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses

zur Klärung von Korruptionsvorwürfen (910/GO XXIV. GP)

 

Veröffentlichung von Beschlüssen des Untersuchungsausschusses

(43. Sitzung, 31. August 2012)

 

Der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen hat am 18. November 2011 einstimmig beschlossen, generell Beschlüsse des Untersuchungsausschusses samt dem Stimmverhalten der Fraktionen bei diesen Beschlüssen im Internet auf der Homepage des Parlaments gemäß § 39 Abs. 1 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen.

 

In der 43. Sitzung vom 31. August 2012 wurde folgender Beschluss laut Beilage 1 gefasst:

 

Beilage 1: „Beschluss gemäß § 59 Abs. 1 iVm § 41 Abs. 12 GOG“

Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst (dafür: S, V, B; dagegen: F, G).

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Untersuchungsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, B; dagegen: F, G). beschlossen.

Wien, 2012 08 31

                       Dipl.-Ing. Gerhard Deimek                                                    Dr. Gabriela Moser

                                     Schriftführer                                                                              Obfrau


 

Beilage 1

Antrag

gemäß § 59 Abs. 1 iVm § 41 Abs. 12 GOG

der Abgeordneten Pendl, Amon, Petzner

 

Der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen wolle beschließen:

 

Der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen hat beschlossen:

In der Zeit von einschließlich 31.8.2012 bis einschließlich 31.12.2012 erfolgen keine Lieferungen von Akten und Unterlagen zu den Beweisthemen

         1. Die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle über die ÖIAG hinsichtlich der anteilig in ihrem Eigentum stehenden Telekom Austria Group sowie deren Beteiligungen ab dem Jahr 2000 im Hinblick auf

           a) die Leistung von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung,

          b) die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern sowie damit in Zusammenhang stehenden Zahlungen,

           c) die Weiterleitung von Zahlungen an Politikerinnen und Politiker und diesen nahe stehende natürliche oder juristische Personen sowie – direkt oder indirekt – an Parteien,

           e) die Manipulation von Börsenkursen sowie

           f) die direkte Einflussnahme auf die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen in Ministerien durch die Telekom Gruppe und damit in Zusammenhang stehenden Zahlungen. Diese Beeinflussung von Gesetzen und Verordnungen ist auch bezüglich der Vorgänge in den betroffenen Ministerien zu untersuchen.

         2. Die Verkaufsverfahren von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften (BUWOG) und der Wohnungen der BIG sowie die Einmietung von Gerichten im „Justizzentrum Wien Mitte“ und der verschiedenen Finanzbehörden in den „Terminal Tower“ in Linz, im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme, die Einbeziehung von externen Beratern und Vermittlern sowie sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen Verantwortlichkeit.

         3. Die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern im Bereich des Bundesministeriums für Inneres hinsichtlich der Vorgänge rund um die Vergabe der Aufträge für das Behördenfunknetzwerk, die spätere Kündigung der Verträge und die neuerliche Vergabe, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsflüsse einschließlich allfälliger – direkter oder indirekter – Zahlungsflüsse an Parteien

         und

         6. Der Versuch der Lockerung des Glücksspielmonopols während der Amtszeit des Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser und diesbezügliche politische Interventionen und Zahlungen durch Glücksspielunternehmen.

 

Dieser Beschluss wird mittels Kommuniqué gemäß § 39 GOG veröffentlicht.