281/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Bericht des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kommunikationsbericht 2010 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 2 KOG (III-259 der Beilagen)

 

Der Bundeskanzler hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie dem Nationalrat am 15. Juli 2011 den gegenständlichen Kommunikationsbericht 2010 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 2 KOG (III-259 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 7. November 2012 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Den Beratungen wurden gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR als Auskunftspersonen Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der RTR-GmbH, Fachbereich Medien und Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der Kommunikationsbehörde Austria beigezogen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Angela Lueger die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Dieter Brosz, MSc, Herbert Scheibner, Dr. Josef Cap und Mag. Wolfgang Gerstl sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kommunikationsbericht 2010 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 2 KOG (III-259 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2012 11 07

                                 Karl Donabauer                                                              Dr. Peter Wittmann

                                     Schriftführer                                                                             Obmann