302/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Wissenschaftsausschusses

über den Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F. über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung (III-312 der Beilagen)

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat dem Nationalrat am 2. März 2012 den gegenständlichen Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F. über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2010 (III-312 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Februar 2013 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Präsidentin des Akkreditierungsrates a.D. Univ.-Prof. Dr. Hannelore Weck-Hannemann als Auskunftsperson gemäß § 40 Abs. 1 GOG den Beratungen beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Anna Franz, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Harry Rudolf Buchmayr, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Kurt Grünewald, Kurt List und Elmar Mayer sowie Univ.-Prof. Dr. Hannelore Weck-Hannemann, der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F. über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2010 (III-312 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Wissenschaftsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2013 02 21

                                 Elisabeth Hakel                                                             Mag. Dr. Martin Graf

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann