311/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Finanzen betreffend Evaluierung und Prüfung der Haftungshöhe bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen bis zum 31.12.2012, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. November 2010,
E 134-NR/XXIV. GP (III-380 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Finanzen hat dem Nationalrat am 21. Dezember 2012 den gegenständlichen Bericht über die Evaluierung und Prüfung der Haftungshöhe bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen bis zum 31.12.2012, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. November 2010, E 134-NR/XXIV. GP (III-380 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 14. März 2013 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Rainer Widmann, Maximilian Linder und Konrad Steindl sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Finanzen betreffend Evaluierung und Prüfung der Haftungshöhe bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen bis zum 31.12.2012, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. November 2010, E 134-NR/XXIV. GP
(III-380 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2013 03 14

                                Ing. Erwin Kaipel                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                     Schriftführer                                                                             Obmann