317/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2013 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2013/2014 (III-391 der Beilagen)

 

Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst haben dem Nationalrat am 1. Februar 2013 den gegenständlichen Gemeinsamen Bericht zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2013 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2013/2014 (III-391 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 16. April 2013 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Angela Lueger die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Herbert Scheibner, Dr. Johannes Hübner, Mag. Daniela Musiol, Werner Herbert und Mag. Wolfgang Gerstl sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gemeinsame Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2013 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2013/2014 (III-391 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G , dagegen: F, B) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F) beschlossen.

Wien, 2013 04 16

                              Herbert Scheibner                                                           Dr. Peter Wittmann

                                     Schriftführer                                                                             Obmann