333/KOMM XXIV. GP
Kommuniqué
des Verfassungsausschusses
über den Bericht der Bundesregierung betreffend die rechtliche Stellung von Legalparteien aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 15. Mai 2012, E 245NR/XXIV.GP (III-409 der Beilagen)
Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 17. April 2013 den gegenständlichen Bericht betreffend die rechtliche Stellung von Legalparteien aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 15. Mai 2012, E 245-NR/XXIV.GP (III-409 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Karl Donabauer die Abgeordnete Mag. Daniela Musiol sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht (III-409 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, B, dagegen: F, G) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, B, dagegen: F, G) beschlossen.
Wien, 2013 06 04
Karl Donabauer Dr. Peter Wittmann
Schriftführer Obmann