61/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Verkehrsausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gem. §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009 vom 18. August 2009 sowie gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004 über die im Jahr 2008 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (III-115 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 19. Februar 2010 den gegenständlichen Bericht über die im Jahr 2008 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (III-115 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. März 2010 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hell die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Sigisbert Dolinschek, Dorothea Schittenhelm, Harald Vilimsky und Bernhard Vock sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gem. §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009 vom 18. August 2009 sowie gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004 über die im Jahr 2008 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (III-115 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion und des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei – zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verkehrsausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Wien, 2010 03 17

                          Gabriele Binder-Maier                                                            Anton Heinzl

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann