8/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Wissenschaftsausschusses

über den Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F. über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2007, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung (III-26 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat dem Nationalrat am 23. Jänner 2009 den gegenständlichen Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F., über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2007 (III-26 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 16. April 2009 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Kurt Grünewald, Mag. Christine Muttonen, Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Andreas Karlsböck sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F., über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2007, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung (III-26 der Beilagen), einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Wissenschaftsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2009 04 16

                                 Elisabeth Hakel                                                             Mag. Dr. Martin Graf

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann