98/KOMM XXIV. GP
Kommuniqué
des Verfassungsausschusses
über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2008/2009 (III-44 der Beilagen)
Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst haben dem Nationalrat am 3. März 2009 den gegenständlichen Bericht zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2008/2009 (III-44 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 9. November 2010 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Werner Herbert, Mag. Daniela Musiol und Otto Pendl sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.
Bei der Abstimmung wurde der Gemeinsame Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2008/2009 (III-44 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion, des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei, des Grünen Klubs und des Parlamentsklubs des BZÖ – zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2010 11 09
Mag. Heribert Donnerbauer Dr. Peter Wittmann
Schriftführer Obmann