BMG-96100/0003-I/B/9/2010                                          Wien, am 11. Februar 2010

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 - 2. SVÄG 2010).

 

An alle laut Verteiler:

 

 

Präsidium des Nationalrates * Präsidentschaftskanzlei * Bundeskanzleramt-Ver­fas­sungsdienst * alle Bundesministerien * alle Staatssekretariate * Rechnungshof * Büro des Datenschutzrates * Volksanwaltschaft * Österreichische Nationalbank * Finanzprokuratur * Verfassungsgerichtshof * Verwaltungsge­richtshof * Beirat für die Volksgruppe der Roma * Geschäftsführung des Familienpolitischen Beirats * alle Landes­hauptmänner * Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Nieder­österreichischen Landesregierung * Bundes­vergabeamt * Österreichischer Städte­bund * Österreichischer Gemeindebund * Bundesarbeits­kammer * alle Landes­arbeiterkammern * Wirtschaftskammer Österreich * alle Landeswirt­schaftskammern * Österreichischer Gewerkschafts­bund * Gewerkschaft Öffentlicher Dienst * Öster­reichischer Landarbeiter­kam­mertag * alle Landeslandarbeiterkammern * Präsiden­tenkonferenz der Landwirt­schaftskammern Österreichs * alle Landeslandwirtschafts­kammern * Österreichi­scher Rechtsanwaltskammertag * Österreichische Notari­ats­kammer * Österrei­chische Ärztekammer * Österreichi­sche Apothekerkammer *Verband Angestellter Apotheker Österreichs * Österreichische Zahnärztekammer * Industriellenverei­nigung * Kammer der Wirtschaftstreuhänder * Bundeskammer der Tierärzte Öster­reichs * Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs * Bundeskonferenz der Kammern der Freien Berufe * Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungs­lehre * Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten * Österreichi­sche Patentanwaltskammer * Sekre­tariat der Österreichischen Bischofskonferenz * Ober­kirchenrat der Evangelischen Kirche in Österreich * Österreichische Bun­des-Sport­organisation *Israelitische Kultusgemeinde * ARGE Patientenanwälte * Öster­reichisches Hilfswerk * Hauptverband der österreichischen Sozialversiche­rungsträger * alle Sozialversicherungsträger * Arbeitsmarktservice Österreich * alle Landesge­schäftsstellen des Arbeitsmarktservice * Kriegsopfer- und Behin­dertenverband Öster­reich * Freier Wirtschaftsverband Österreichs * Wirtschafts­forum der Führungskräfte * Bundes-Jugendvertretung * Technische Universität Wien * Zentralausschuss der Österreichischen Hochschülerschaft * Gesellschaft der Gutachterärzte Österreichs * Österreichischer Bundesfeuerwehr­verband * Zentralstelle Österreichischer Landes­jagdverbände * BPW-Austria Ge­sellschaft * Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation * ARGE Daten * Österreichischer Gewerbeverein * Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie * Berufs­verband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen * Verein Österreichi­scher Seniorenrat * Handelsverband * Ge­schäftsführung des Bundessenioren­beirates * Verein der Mitglieder der Unabhän­gigen Verwaltungssenate * Österrei­chischer Arbeitsring für Lärmbe­kämpfung * Bun­deskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren * Bundeskonferenz der Verwaltungsdirektoren öster­reichischer Krankenanstalten * Vereinigung Öster­reichischer Staatsanwälte * Vereinigung österreichischer Richter * Österreichisches Hebammengremium * UVS Wien * ARGE PDL - SV Österreich * Verband der Öffent­lichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs * ARGE Selbsthilfe Österreich * Gesundheit Österreich GmbH * Österreichische Agentur für Gesundheit und Er­nährungssicherheit * Samariterbund * Ludwig Boltzmann Institut * Frauengesund­heitszentrum

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt beiliegend zur Umsetzung der geplanten Art. 15a B-VG Vereinbarung über eine Bedarfsorientierte Mindestsiche­rung den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz geändert wird (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010), mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und allfällige Stellungnahme bis längstens

25.3.2010.

 

Es wird ersucht, die Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit

elektronisch an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:

 

martina.zach@bmg.gv.at

 

Der Entschließung des Nationalrates anlässlich der Verabschiedung des Geschäfts­ordnungsgesetzes, BGBl. Nr. 178/1961, entsprechend, werden die begutachtenden Stellen ersucht, die Stellungnahme, dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar – bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu – im Wege elektro­nischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

Die Landeskammern der gesetzlichen Interessenvertretungen werden ersucht, die Stellungnahme unmittelbar der jeweiligen Bundeskammer zu übermitteln.

 

Die Sozialversicherungsträger werden ersucht, die Stellungnahme unmittelbar dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu übermitteln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabili­tätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Sollte bis zum oben angegebenen Termin keine Stellungnahme eingelangt sein, so wird angenom­men, dass kein Einwand gegen den vorliegenden Entwurf besteht.

 

 

Für den Bundesminister:

Hon.-Prof. Dr.  Gerhard Aigner

 

 

 

Beilagen: 3    

 

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