(Entwurf)
Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IMF) wird um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (SDR) auf 2113,9 Millionen SDR erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IMF ist von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu übernehmen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.