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18.06.2010

BMLFUW-LE.4.3.1/0019-I/2/2010

Mag. Dangl/

5842

     

     

Gegenstand: Pflanzenschutzgesetz 2011; Begutachtungsverfahren


 

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlaubt sich, einen Entwurf des ggstl. Gesetzes samt Vorblatt und Erläuterungen zur Begutachtung zu übermitteln. Es wird ersucht, bis spätestens

Freitag, den 3. September 2010

dazu Stellung zu nehmen, vorzugsweise an die Adresse ewald.dangl@lebensministerium.at.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingehen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwände bestehen.

Weiters wird ersucht, eine allfällige Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, vorzugsweise im Wege der elektronischen Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at und in der Stellungnahme darauf Bezug zu nehmen.

Ergeht an:

1. das Bundeskanzleramt;

2. das Bundesministerium für Finanzen;

3. das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend;

4. das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie;

5. die Ämter aller Landesregierungen;

6. die Landwirtschaftskammer Österreich;

7. die Bundeswirtschaftskammer;

8. die Bundesarbeitskammer;

9. den Österreichischen Gewerkschaftsbund;

10. den Österreichischen Städtebund;

11. den Österreichischen Gemeindebund;

12. die Verbindungsstelle der Bundesländer;

13. den Rechnungshof;

14. die Pflanzenschutzdienste in den Ländern;

15. das Bundesamt für Ernährungssicherheit;

16. das Bundesamt für Wald.

Für den Bundesminister:

Mag. Dangl

Elektronisch gefertigt.