Vorblatt

 

Zu Artikel X4, X5 und X6 (Änderung des Bundespflegegeldgesetzes, des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und des Bundesbahngesetzes):

 

Problem:

Die Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung zu setzen, bedingt auch im Bereich des Pflegegeldes entsprechende Änderungen. Die im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode vorgesehene Evaluierung der Pflegegeldstufen hat ergeben, dass in der Pflegegeldstufe 6 die Pflege und Betreuung der betroffenen Menschen besonders aufwändig ist und in der Pflegegeldstufe 6 vermehrt professionelle Dienste in Anspruch genommen werden. Vom Rechnungshof wurde anlässlich der Querschnittsprüfung betreffend den Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes empfohlen, die Anzahl der Entscheidungsträger zu verringern.

Ziel:

-       Verringerung der budgetären Ausgaben im Bereich des Pflegegeldes und Dämpfung des Neuzuganges in das Pflegegeldsystem

-       Anpassung des Auszahlungsbetrages in der Pflegegeldstufe 6

-       Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger im Bereich des BPGG

-       Gesetzliche Grundlage für die im Rahmen der Neukonzeption der Bundespflegegeld-Datenbank erforderliche Übermittlung neuer Daten

Inhalt:

Der gegenständliche Gesetzesentwurf enthält folgende Änderungsvorschläge:

-       Änderung der Zugangskriterien in den Pflegegeldstufen 1 und 2

-       Erhöhung des Auszahlungsbetrages in der Pflegegeldstufe 6

-       Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung des Bundespflegegeldgesetzes von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt an die Pensionsversicherungsanstalt

-       Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung des Bundespflegegeldgesetzes und des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes von der ÖBB-Dienstleistungs Gesellschaft mbH an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

-       Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die im Rahmen der Neukonzeption der Bundespflegegeld-Datenbank erforderliche Übermittlung neuer Daten

-       redaktionelle Anpassungen

Alternativen:

Keine

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

-- Finanzielle Auswirkungen:

Auf die Finanziellen Erläuterungen im allgemeinen Teil der Erläuterungen wird verwiesen.

-- Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

Keine

-- Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Die Effekte einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages der Pflegegeldstufe 6 können durch die damit verbundene Erhöhung der Kaufkraft und in weiterer Folge vermehrte Inanspruchnahme von sozialen Diensten positiv auf Wachstum und Standort wirken.

-- Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Keine

-- Auswirkungen in umweltpolitischer, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

In sozialer Hinsicht soll der gegenständliche Gesetzesentwurf insofern Auswirkungen für die Situation pflegebedürftiger Menschen haben, als durch die geplanten Maßnahmen das Pflegegeldsystem auch für die Zukunft nachhaltig gesichert wird. Darüber hinaus soll der gegenständliche Gesetzesentwurf insofern eine Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen bewirken, als die Anzahl der Entscheidungsträger verringert und damit eine Verkürzung der Verfahrensdauer angestrebt wird.

-- Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgeschlagenen Regelungen stehen in Einklang mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine