Vorblatt:

Probleme und Ziele:

1. Wasserwirtschaft

Im Bereich der Wasserwirtschaft konnte u.a. durch eine Novelle der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft ein Rückgang der Projektansuchen erreicht werden, indem die Realisierung erforderlicher abwasserrelevanter Investitionen teilweise in die Zukunft verschoben wurde.

Angesichts der budgetären Lage ist eine Reduktion des Zusagerahmens in diesem Bereich erforderlich um zur Budgetsanierung gemäß dem Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 beizutragen.

2. Umweltförderung im In- und Ausland

Angesichts der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen auf nationaler und gemeinschaftsrechtlicher Ebene sollen die Maßnahmen zur Forcierung thermischer Sanierungen fortgesetzt werden.

Inhalt/Problemlösung:

1. Wasserwirtschaft

Der Zusagerahmen in der Siedlungswasserwirtschaft wird entsprechend reduziert und ein Großteil der Wiederausnutzungsmöglichkeit gestrichen. Auf diese Weise kann ein Beitrag zur Budgetsanierung gemäß dem Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 erbracht werden.

2. Umweltförderung im In- und Ausland

Für das Jahr 2011werden seitens der österreichischen Bundesregierung weitere Mittel im Ausmaß von 50 Millionen zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen.

Alternativen:

keine

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

- Finanzielle Auswirkungen:

Auf die Ausführungen in den Erläuterungen wird verwiesen.

- Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

-- Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Auf die Ausführungen in den Erläuterungen wird verwiesen.

-- Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Keine.

Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

1. Wasserwirtschaft

Die geringere Ausschöpfung des Zusagerahmens hat keine klimarelevanten Auswirkungen.

2. Umweltförderung im Inland

Mit der Förderungsaktion zur thermischen Sanierung im Rahmen des II. Konjunkturpakets wurde ein CO2-Einspareffekt von über 4 Millionen Tonnen erzielt bzw. wurden mehr als 420.000 MW/h per anno eingespart. Für die mit dieser Novelle festgelegte Förderungsaktion wird mit ähnlichem Wirkungsgrad gerechnet.

Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine.

Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die Änderungen stehen im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normsetzungsverfahrens:

Keine.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

1. Wasserwirtschaft

In der Wasserwirtschaft ist ein Rückgang der Projektansuchen zu verzeichnen. Im Jahr 2010 ist davon auszugehen, dass für den Bereich der Wasserwirtschaft (Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerökologie) lediglich Zusagen für maximal rund 135 Millionen Euro getätigt werden. Dieser Rückgang ist auf das, aufgrund der Wirtschaftslage speziell im kommunalen Bereich eingetrübte Investitionsklima sowie auf die im Sommer 2010 in den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft verankerte Möglichkeit zur zeitlich verzögerten Realisierung gewisser abwasserrelevanter Projekte zurückzuführen. Mit der Reduktion der künftigen Zusagerahmen kann der Auszahlungsbedarf in der Wasserwirtschaft erheblich gesenkt werden. Diesbezüglich wird auf die finanziellen Auswirkungen dieser Regelung verwiesen.

2. Umweltförderung im Inland

Die über die Umweltförderung im Inland abgewickelte Förderungsaktion für Maßnahmen der thermischen Sanierung im Gebäudebereich im Rahmen des II. Konjunkturpakets war in ökologischer und ökonomischer Hinsicht sehr erfolgreich. Im Lichte der energie- und klimapolitischen Herausforderungen sowie der mit diesen Maßnahmen verbundenen volkswirtschaftlichen Effekte werden 2011 50 Millionen zur Verfügung gestellt. Für 2012 bis 2014 sind Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen. Aufgrund der bewährten und sofort zur Verfügung stehenden Strukturen soll – analog der Förderungsaktion im Rahmen des II. Konjunkturpaktes – die Abwicklung wiederum über die Umweltförderung im Inland erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen:

1. Wasserwirtschaft

Im Bereich der Wasserwirtschaft ist über den Zeitraum 2011 bis 2014 eine ausgabenseitige Einsparung im Umfang von ca. 92 Millionen Euro darstellbar, die primär

-       durch die Reduktion des Zusagerahmens für die Siedlungswasserwirtschaft gemäß § 6 Abs. 2

-       durch die Streichung eines Großteils der Wiederausnutzungsmöglichkeit gemäß § 6 Abs. 2 dritter Satz und § 6 Abs. 2a zweiter Satz und

-       durch zeitlich Verzögerung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Gewässerökologie

erzielt werden kann:

Voraussichtlicher Liquiditätsbedarf 2011 bis 2014

Jahr

Vorbelastung
Siedlungswasserwirtschaft Gewässerökologie, Abwicklung

Belastungen aus Neuzusicherung
Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerökologie

Summe
Liquiditätsbedarf

Ursprüngliche Budgetannahmen

Ausgabenseitige Einsparung

2011

323,38

18,19

341,56

363,77

22,21

2012

315,71

34,12

349,83

371,81

21,97

2013

313,09

42,92

356,01

376,23

20,21

2014

305,58

42,89

348,47

376,23

27,76

Summe

1.257,76

138,12

1.395,88

1.488,03

92,15

Beträge in Millionen Euro

2. Umweltförderung im Inland

Für das Jahr 2011 werden seitens der österreichischen Bundesregierung weitere Mittel im Ausmaß von 50 Millionen zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen.

Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und den Wirtschaftsstandort Österreich:

1. Wasserwirtschaft

Unverändert wird damit gerechnet, dass mit einem in der Wasserwirtschaft ausgelösten Investitionsvolumen von 10 Millionen Euro ein Wertschöpfungseffekt von rd. 80,5 Millionen Euro sowie die Schaffung oder Absicherung von rd. 1.500 Beschäftigungsverhältnissen („Green Jobs“) verbunden ist.

2. Umweltförderung im In- und Ausland

Bei der Evaluierung der Förderungsaktion für thermische Sanierungen im Rahmen des II. Konjunkturpakets hat sich gezeigt, dass mit dieser Förderungsaktion ein Investitionsvolumen von rd. 690 Millionen Euro ausgelöst wurde. Damit konnten über 10.000 Beschäftigungsverhältnisse abgesichert oder geschaffen werden. Für die mit diesem Bundesgesetz festgelegte Förderungsaktion wird mit einem ähnlichen Wirkungsgrad gerechnet.

Kompetenzgrundlage:

Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorgesehene Regelung ist Art. 17 B-VG.

Besonderer Teil

Zu Z 1 bis 4 (§ 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 2a):

Mit der Reduktion des Zusagerahmens in der Siedlungswasserwirtschaft sowie der Streichung eines Großteils der Wiederausnutzungsmöglichkeit kann ein erheblicher Teil der ausgabenseitigen Reduktionsziele erzielt werden. Die restlichen Einsparungen werden über die verzögerte Umsetzung der gewässerökologischen Maßnahmen aufgebracht. Damit ist sichergestellt, dass die mit dem Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 angestrebten sowie bundesfinanzgesetzlich festgelegten bzw. festzulegenden ausgabenseitigen Budgetreduktionen auch tatsächlich realisiert werden können.

Zu Z 5 (§ 6 Abs. 2f):

Die Festlegung des Zusagerahmens für die Zwecke der thermischen Sanierungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland erfolgt in analoger Form wie zur Förderungsaktion im Rahmen des II. Konjunkturpakets. Die Kriterien zur Erlangung der Förderung sollen dem bisherigen diesbezüglichen Schwerpunkt in der Umweltförderung im Inland nachgebildet werden.