Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Sammelanschrift

laut Verteiler

 

per E-Mail

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-637/0150-III/2011

 

SachbearbeiterIn:

Mag. Christa Wohlkinger

 

Abteilung:

III

 

E-Mail:

christa.wohlkinger@bmukk.gv.at

 

Telefon/Fax:

+43(1)/53120-2332/53120-812332

 

Ihr Zeichen:

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Privatschulgesetz geändert werden; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

 

 

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Privatschulgesetz geändert werden, mit dem Ersuchen um Stellungnahme per E-Mail an die Adresse begutachtung@bmukk.gv.at bzw. schriftlich in zweifacher Ausfertigung bis längstens

 

27. November 2011.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, so darf Bedenkenfreiheit angenommen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gegenständlicher Entwurf im Rechtsinformationssystem des Bundes elektronisch verfügbar ist (http://ris.bka.gv.at/) bzw. auf der Ressorthomepage abge­rufen werden kann (http://www.bmukk.gv.at).

 

Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des National­rates an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden.

 

 

 

 

 

 

 

Gegenständlicher Entwurf wird den gegenbeteiligten Gebietskörperschaften unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsul­tationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, zur Stellungnahme bis längstens

 

27. November 2011

 

übermittelt.

 

Beilage

 

 

Wien, 25. Oktober 2011

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied

 

 

Elektronisch gefertigt

 

 

 

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Hinweis:  Sollte sich ausschließlich dieser Platzhalter auf eine neue Seite verschieben, muss nach „Elektronisch gefertigt“ ein manueller Seitenumbruch (Strg+Enter) eingefügt werden, damit auch im PDF-Dokument eine korrekte Seitennummerierung berücksichtigt wird!