Amt der Wiener Landesregierung

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Organisationseinheit:

BMG - II/A/4 (Rechtsangelegenheiten Arzneimittel, Apotheken, Krankenanstalten, übertragbare Krankheiten)

Sachbearbeiter/in:

Mag. Wolfgang Heissenberger

E-Mail:

wolfgang.heissenberger@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4687

Fax:

Geschäftszahl:

BMG-93191/0062-II/A/4/2011

Datum:

22.12.2011

 

Ihr Zeichen:

«EMailAdresse»

 

 

 

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird, Begutachtung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt den im Betreff genannten Entwurf samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis längstens

 

2. März 2012.

 

Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen jedenfalls auch per e-Mail an wolfgang.heissenberger@bmg.gv.at unter dem Betreff „Bäderhygienegesetz-Novelle“ zu übermitteln.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass der genannte Entwurf keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.

 

Der Gesetzesentwurf samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung wird auch dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet. Im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001-V/2/2007, wird ersucht, eine Gleichschrift der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übermitteln und davon das Bundesministerium für Gesundheit zu verständigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Hon.-Prof. Dr.  Gerhard Aigner

 

 

 

Beilagen:             Begutachtungstext

Erläuterungen

Textgegenüberstellung

 

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Hinweis: sollte die Amtssignatur auf einer eigenen Seite angebracht werden, muss ein manueller Seitenumbruch (Strg+Enter) nach den Beilagen eingefügt werden
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Hinweis: ohne Amtssignatur bitte "Elektronisch gefertigt" nach den Beilagen  einfügen