Novelle zum Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Beitrag zur Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Zuschüsse in Höhe der von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erwarteten Einkünfte aus dem Programm für die Wertpapiermärkte an Griechenland („Securities Markets Programme (SMP) - Einkünfte“) an Griechenland

 

Wesentliche Auswirkungen

Die gegenständliche Novelle dient der Umsetzung einer von den FinanzministerInnen des Euro-Währungsgebietes (Euro-Gruppe) am 27. November 2012 abgegebenen Erklärung. Demnach soll zur Sicherung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands die auf die nationalen Zentralbanken entfallenden erwarteten Einkünfte aus den im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte („SMP-Einkünfte“) erworbenen griechischen Wertpapieren Griechenland zugutekommen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

61.000

55.000

42.000

32.000

25.000

 

Finanzielle Auswirkungen bis 2038 (gerundete Zahlen)

 

Gewinnanteil der OeNB aus „SMP-Einkünften“ geschätzt 2013-2038 in Mio.

2013

2014

2015

2016

2017-38

 

61

55

42

32

91

Gesamt: 281 Mio.

 

 

 

 

 

 

Zwecks Festlegung der betraglichen Obergrenze der Ermächtigung wurde von der EZB die ungerundete Schätzung der Gesamtsumme der auf die OeNB entfallenden SMP-Einkünfte aus griechischen Wertpapieren für den Zeitraum 2013-2038 eingeholt. Dieser Betrag beläuft sich auf 281 Millionen 198 Tausend 919 Euro.

Die Maßnahme erhöht die Schuldenlast des Gesamtstaates bis zum Ende des Jahres 2042 um 0,1 % des BIP bzw.  478 Mio. Euro zu Preisen von 2013. Demgegenüber stehen erwartete Einkünfte der OeNB im gleichen Ausmaß, die sich aus Gewinnen aus griechischen Wertpapieren im Rahmen des vom Eurosystem durchgeführten Programms für die Wertpapiermärkte („SMP-Einkünfte“) ergeben.

 

Den sich aus dieser Novelle ergebenden Ausgaben des Bundes für das Jahr 2013 sowie die Folgejahre (Transferaufwand) steht die jährliche Abführung des Gewinns der Oesterreichischen Nationalbank an den Bund gem. § 69 NBG gegenüber, der auch die durch die griechischen Wertpapiere erwirtschafteten Einkünfte aus dem Programm für die Wertpapiermärkte („SMP-Einkünfte“) enthält. Die Verrechnung der Zahlungen erfolgt in der UG 45 „Bundesvermögen“ im Detailbudget 450204 „besondere Zahlungsverpflichtungen“.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen sind auf Ebene der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets akkordiert, dienen aber nicht der Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Novelle zum Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Zur Sicherung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands haben die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets (Euro-Gruppe) am 27. November 2012 zugesagt, an Griechenland ab dem Finanzjahr 2013 jährlich Beträge weiterzuleiten, die den geschätzten Einkünften der nationalen Zentralbanken aus im Rahmen des EZB-Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen Wertpapieren entsprechen.

 

Einkünfte der Oesterreichischen Nationalbank werden gem. § 69 Nationalbankgesetz an den Bund abgeführt.

 

Für die Auszahlung der vereinbarten Beträge ist eine Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen erforderlich, die aus systematischen Gründen im Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz verankert werden soll.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Nullszenario: Nichteinhaltung des einstimmigen Beschlusses der Euro-Gruppe.

 

Allfällige Alternativen: eine direkte Weiterleitung der Einkünfte an Griechenland durch die nationalen Zentralbanken ist EU-rechtlich nicht möglich.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Berichte der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds

 

Ziele

 

Ziel 1: Beitrag zur Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Zusage der Euro-Gruppe ist Teil eines Maßnahmenbündels, dessen umfassende Umsetzung als Voraussetzung für eine Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad gilt.

Durch die Erstattung der Einkünfte aus im öffentlichen Interesse erworbenen Wertpapieren kann eine Zahlungsunfähigkeit Griechenlands abgewendet werden. Griechenland erreicht eine Schuldenquote von 124% bis 2020 und von unter 110% bis 2022  und kehrt somit auf einen nachhaltigen Schuldenpfad zurück.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Sicherung der Stabilität der Eurozone

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Zuschüsse in Höhe der von der OeNB erwarteten Einkünfte aus dem Programm für die Wertpapiermärkte an Griechenland („Securities Market Programme (SMP) - Einkünfte“) an Griechenland

Beschreibung der Maßnahme:

In gemeinsamer Vorgangsweise mit den anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erfolgen jährlich Überweisungen von Zuschüssen an Griechenland im Ausmaß der auf die Oesterreichische Nationalbank entfallenden erwarteten Einkünfte. Die Abwicklung erfolgt im Wege eines beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) angesiedelten Zwischenkontos. Die Auszahlung an Griechenland erfolgt im Zusammenhang mit der nächsten erfolgreich abgeschlossenen Prüfmission der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Erstattung der SMP-Einkünfte der nationalen Zentralbanken ist die Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad gefährdet.

Im Gleichschritt mit der erfolgreichen Umsetzung der Reformvorhaben Griechenlands wurden die auf die OeNB entfallenden erwarteten SMP-Einkünfte zum Evaluierungszeitpunkt im Gesamtausmaß von insgesamt 235

Mio. Euro an Griechenland erstattet und somit ein Beitrag zur Rückkehr auf einen nachhaltigen Schuldenpfad geleistet.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

61.000

55.000

42.000

32.000

25.000

 

Auswirkungen auf den Schuldenstand

 

 

in Mio. Euro

in % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis Ende 2042 zu Preisen von 2013

478

0,1

 

Erläuterung

Die Berechnung der Auswirkungen auf die Verschuldung folgt bei den Annahmen zu BIP-Entwicklung, sowie Zinssätzen und Inflation den Ausführungen von Schiman/Orischnig im BMF-Working Paper 1/2012: „Coping with Potential Impacts of Ageing on Public Finances in Austria“.

Die Ein- bzw. Auszahlungsströme jeden Jahres werden aufgezinst bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert.

Demgegenüber stehen erwartete Einkünfte der OeNB im gleichen Ausmaß, die sich aus Gewinnen aus griechischen Wertpapieren im Rahmen des vom Eurosystem durchgeführten Programms für die Wertpapiermärkte („SMP-Einkünfte“) ergeben.




Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Transferaufwand

61.000

55.000

42.000

32.000

25.000

Aufwendungen gesamt

61.000

55.000

42.000

32.000

25.000

Nettoergebnis

-61.000

-55.000

-42.000

-32.000

-25.000

 

Erläuterung

 

Es handelt sich um Zahlungen des Bundes an den griechischen Staat, die den von der OeNB erwarteten Einkünften aus griechischen Staatsanleihen aus dem Programm für die Wertpapiermärkte (SMP-Einkünfte) entsprechen. Die Abwicklung erfolgt im Wege eines vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eingerichteten Zwischenkontos. Die Auszahlung an Griechenland erfolgt im Zusammenhang mit der nächsten erfolgreich abgeschlossenen Prüfmission der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds.

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen brutto

61.000

55.000

42.000

32.000

25.000

durch Entnahme von Rücklagen

61.000

55.000

42.000

32.000

25.000


- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen bis 2038 (gerundete Zahlen)*

 

Gewinnanteil der OeNB aus „SMP-Einkünften“ geschätzt 2013-2038 in Mio

2013

2014

2015

2016

2017-38

 

61

55

42

32

91

Gesamt: 281 Mio.

 

 

 

 

 

 

*Bei Beitritt eines EU-Mitgliedstaats zum Eurosystem oder bei einer Änderung des Schlüssels für die Kapitalzeichnung der EZB als Folge des Beitritts eines neuen EU-Mitgliedstaats oder als Folge der in Artikel 29.3 der Satzung des ESZB und der EZB vorgesehenen fünfjährigen Anpassung werden die geschätzten SMP-Einkünfte gemäß dem neuen Gewichtsanteil der nationalen Zentralbanken zugeteilt.

Zwecks Festlegung der betraglichen Obergrenze der Ermächtigung wurde von der EZB die ungerundete Schätzung der Gesamtsumme der auf die OeNB entfallenden SMP-Einkünfte aus griechischen Wertpapieren für den Zeitraum 2013-2038 eingeholt. Dieser Betrag beläuft sich auf 281 Millionen 198 Tausend 919 Euro

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Transferaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (ger. in €)

2013

geschätzter auf die OeNB entfallender Gewinnanteil aus „SMP-Einkünften“

Bund

1

61.000.000

61.000.000

2014

geschätzter auf die OeNB entfallender Gewinnanteil aus „SMP-Einkünften“

Bund

1

55.000.000

55.000.000

2015

geschätzter auf die OeNB entfallender Gewinnanteil aus „SMP-Einkünften“

Bund

1

42.000.000

42.000.000

2016

geschätzter auf die OeNB entfallender Gewinnanteil aus „SMP-Einkünften“

Bund

1

32.000.000

32.000.000

2017

geschätzter auf die OeNB entfallender Gewinnanteil aus „SMP-Einkünften“

Bund

1

25.000.000

25.000.000

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

450204 „besondere Zahlungsverpflichtungen“

61.000

55.000

42.000

32.000

25.000

Die Bedeckung erfolgt

durch Entnahme von Rücklagen aus

450204 „besondere Zahlungsverpflichtungen“

61.000

55.000

42.000

32.000

25.000

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt durch Rücklagenentnahme des Detailbudgets 450204 „besondere Zahlungsverpflichtungen“.


 

Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung einer Zusage der Finanzminister des Euro-Währungsgebiets (Euro-Gruppe) vom 27. November 2012.

Seit Mai 2010 haben die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Griechenland im Rahmen von makroökonomischen Anpassungsprogrammen finanzielle Hilfe gewährt. Die zunächst vergebenen bilateralen Darlehen wurden im Februar/März 2012 durch Darlehen der European Financial Stability Facility abgelöst. Die innerstaatlichen Rechtsgrundlagen für die Beteiligung Österreichs an diesen Maßnahmen bilden §§ 1, 2 und 2a des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes.

Vor dem Hintergrund der im Vergleich zu März 2012 verschlechterten Wachstumsaussichten und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Schuldentragfähigkeit Griechenlands hat die Euro-Gruppe am 27. November 2012 ein Maßnahmenbündel beschlossen, das das Erreichen einer Schuldenquote bis 2020 auf 124% und bis 2022 unter 110% bezweckt. Insbesondere wurde Einigung erzielt, an Griechenland ab dem Finanzjahr 2013 einen Betrag weiterzuleiten, der den Einkünften der nationalen Zentralbanken aus im Rahmen des EZB-Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen, Griechenland zuordenbaren Wertpapieren entspricht. Die Einführung des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme, „SMP“)  wurde vom EZB-Rat am 9. Mai 2010 als Reaktion auf die außergewöhnliche Situation auf den Finanzmärkten (starke Spannungen in einigen Marktsegmenten, die den geldpolitischen Transmissionsmechanismus und damit auch die effektive Durchführung einer auf mittelfristige Preisstabilität ausgerichteten Geldpolitik beeinträchtigen) beschlossen. Im Rahmen dieses Programms konnten die Nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euro-Währungsgebiets gemäß ihren prozentualen Anteilen im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB und die EZB direkt mit den Geschäftspartnern endgültige Interventionen an den Märkten für öffentliche und private Schuldverschreibungen im Euro-Währungsgebiet durchführen.

Das Programm war Bestandteil der einheitlichen Geldpolitik des Eurosystems und fand vorübergehend Anwendung. Ziel des Programms war es, die Störungen an den Wertpapiermärkten zu beheben und einen angemessenen geldpolitischen Transmissionsmechanismus wiederherzustellen. Mit der Entscheidung des EZB-Rats vom 6. September 2012 für ein neues Anleihenprogramm (Outright Monetary Transactions, OMT) wurde gleichzeitig die Beendigung des SMP bekanntgegeben und klargestellt, dass die im Rahmen des SMP angekauften Schuldtitel bis zur Fälligkeit gehalten werden.

Seit Mai 2010 haben NZBen/EZB Griechenland zuordenbare Schuldverschreibungen angekauft. Diese werden bis zur Fälligkeit gehalten, wodurch sich laufende Zinseinnahmen und – bei Fälligkeit – Aufwertungsgewinne durch die Differenz zwischen Ankaufpreis und Nennwert ergeben.

Die Zusage der Finanzminister, die Erträge aus griechischen Staatsanleihen im SMP-Portfolio Griechenland zu übertragen folgt der Logik, dass die entsprechenden Erträge auf der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung Griechenlands basieren und daher auch Griechenland zugutekommen sollen.

Bereits am 21. Februar 2012 nahm die Eurogruppe zur Kenntnis, dass die Bestände der NZBen/EZB aus öffentlichem Interesse gebildet wurden und sich daraus ergebende Einkünfte im Einklang mit den Gewinnverteilungsregeln des ESZB bzw. der NZBen verteilt werden sollen. Einkünfte der Oesterreichischen Nationalbank werden gem. § 69 Nationalbankgesetz abgeführt. Der Bund ist Alleineigentümer der Oesterreichischen Nationalbank.

Der auf die Oesterreichische Nationalbank aus diesem Titel entfallende Gewinnanteil wird für den Zeitraum 2013 bis 2038 wie folgt geschätzt (gerundete Zahlen in Millionen Euro):

Geschätzter, auf die OeNB entfallender Gewinnanteil in Millionen 
Euro

2013-2038

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro

2013

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro

2014

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro 2015

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro

2016

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro

2017-2038

281

61

55

42

32

91

Zwecks Festlegung der betraglichen Obergrenze der Ermächtigung wurde von der EZB die ungerundete Schätzung der Gesamtsumme der auf die OeNB entfallenden SMP-Einkünfte aus griechischen Wertpapieren für den Zeitraum 2013-2038 eingeholt. Dieser Betrag beläuft sich auf 281 Millionen 198 Tausend 919 Euro. Die daraus abgeleitete Obergrenze der Ermächtigung soll mit 281 Millionen 200 Tausend Euro festgelegt werden, wobei aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die auf die Jahre 2026-38 entfallenden Zahlungen bereits 2025 geleistet werden sollen.

Besonderer Teil

Zu Z 1 (§ 2a Abs. 2):

Bei dieser Änderung handelt es sich um eine rein technische Anpassung aufgrund des Inkrafttretens des Bundeshaushaltsgesetzes 2013.

Zu Z 2 (§ 2b):

In Abs. 1 wird zusätzlich zu den bereits bestehenden Instrumenten der Darlehensvergabe (§§ 1 und 2) und der Haftungsübernahme (§ 2a) eine Ermächtigungsklausel für den Bundesminister für Finanzen aufgenommen, Zuschüsse bis zu einer Gesamthöhe von 281 Millionen 200 Tausend Euro an die Hellenische Republik zu gewähren. Dieser Betrag entspricht der geschätzten Summe des auf die Oesterreichische Nationalbank entfallenden Gewinnanteils, der sich aus Griechenland zuordenbaren SMP-Einkünften für den Zeitraum 2013 bis 2038 ergibt. Um einzelne Finanzjahre nicht ungebührlich zu belasten, wird der jährlich mögliche Zuschuss mit höchstens 61 Millionen Euro begrenzt. Die Ermächtigung unterliegt ferner der Einschränkung, dass die Hellenische Republik sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber den nationalen Zentralbanken des Eurosystems ordnungsgemäß bedient haben muss. Bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung der griechischen Wertpapiere, die von nationalen Zentralbanken im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworben wurden, würde die Grundlage für weitere Zahlungen durch den Bund wegfallen.

In Abs. 2 wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die auf die Jahre 2026 bis 2038 entfallenden Zahlungen bereits 2025 geleistet werden sollen. Mit Wegfall des der Ermächtigung zugrundeliegenden Anlassfalls tritt auch die Ermächtigungsbestimmung außer Kraft.


Textgegenüberstellung

Geltende Fassung

Vorgeschlagene Fassung

§ 2a. (1)

(2) In Vereinbarungen gemäß Abs. 1 sind von § 66 des Bundeshaushaltsgesetzes abweichende Regelungen zulässig.

§ 2a. (1)

(2) In Vereinbarungen gemäß Abs. 1 sind von § 82 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013abweichende Regelungen zulässig.

 

§ 2b. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, in Abstimmung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union namens des Bundes Zuschüsse an die Hellenische Republik zu gewähren. Die Gewährung von Zuschüssen darf nur erfolgen

           1. soferne die Hellenische Republik sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber den nationalen Zentralbanken des Eurosystems, insbesondere ihre Zahlungsverpflichtungen aus im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte („SMP“) von nationalen Zentralbanken erworbenen Wertpapieren, ordnungsgemäß bedient sowie

           2. bis zu einem Gesamtbetrag von 281 Millionen 200 Tausend Euro, wobei jährlich ein Betrag von 61 Millionen Euro nicht überstiegen werden darf.

(2)  Die Ermächtigung in Abs. 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.