Vorblatt

Probleme:

Zur Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit benötigt der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) regelmäßige Wiederauffüllungen seiner Mittel durch die Geberländer. Die Verhandlungen zur 8. Wiederauffüllung des IFAD wurden im Dezember 2008 abgeschlossen. Am 18. Februar 2009 wurde die Resolution Nr. 154/XXXII über die 8. Wiederauffüllung des IFAD mit einem Gesamtvolumen von 1 200 000 000 US‑$ vom Gouverneursrat des IFAD angenommen.

Ziel:

Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung eines zusätzlichen österreichischen Beitrages zum IFAD geschaffen werden.

Inhalt:

Die gegenständliche Gesetzesinitiative hat die Leistung eines Beitrages in Höhe von 11 034 240 Euro durch die Republik Österreich an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der 8. Wiederauffüllung des IFAD zum Gegenstand.

Alternativen:

Sofern Österreich im Einklang mit vergleichbaren Ländern vorgehen will, keine.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich die Republik Österreich zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 11 034 240 EUR an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Der österreichische Beitrag soll zur Gänze durch den Erlag eines unverzinslichen, nicht übetragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheines im Jahr 2009 geleistet werden. Die budgetären Auswirkungen der Bundesschatzscheineinlösung im Zeitraum 2010 bis 2012 sind aus dem Einlösungsplan im allgemeinen Teil der Erläuterungen ersichtlich. Dieser Beitrag ist auf die österreichische Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) anrechenbar.

Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Die im Zusammenhang mit IFAD-Projekten notwendigen Beschaffungen werden in der Regel in den Empfängerländern der Fördermittel getätigt. Grundsätzlich erfordern IFAD-Projekte überwiegend einfachere Technologien als die österreichische Wirtschaft exportiert. Trotzdem ergingen seit Aufnahme der Fördertätigkeit des IFAD Aufträge im Wert von 5,1 Mio. USD an die österreichische Wirtschaft.

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Es sind keine Informationsverpflichtungen für Unternehmen vorgesehen.

Auswirkungen in umweltpolitischer, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

In umweltpolitischer Sicht unterstützt die Beitragsleistung Klimaschutzmaßnahmen des IFAD in den ärmsten Entwicklungsländern.

Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Die Beitragsleistung unterstützt Maßnahmen des IFAD zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in den ärmsten Entwicklungsländern.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Mitgliedsentwicklungsländern durch die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und der qualitativen Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der ärmsten ländlichen Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu.

Zum 31. Dezember 2008 hatte der IFAD 165 Mitglieder, welche in drei bezüglich der Stimmrechte gleichberechtigte Länderlisten gegliedert sind. Die erste Liste umfasst 22 Industrieländer, die zweite Liste zwölf Mitgliedstaaten der Organisation Erdöl exportierender Länder und die dritte Liste 131 Entwicklungsländer.

Österreich ist Gründungsmitglied des IFAD und ist dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 beigetreten (BGBl.Nr. 38/1978). Der Anfangsbeitrag Österreichs zu den Beständen des IFAD betrug 4,8 Mio. USD.

Um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit des IFAD zu gewährleisten beschloss der Gouverneursrat gemäß Artikel 4, Abschnitt 3 der Statuten im Februar 2008 die Aufnahme der Verhandlungen zur 8. Wiederauffüllung des IFAD.

Die Beratungen über die gegenständliche 8. Wiederauffüllung der IFAD‑Ressourcen wurden in fünf Sitzungen zwischen Februar und Dezember 2008 abgehalten. Im Rahmen der Jahrestagung 2009 genehmigte der Gouverneursrat die 8. Wiederauffüllung des IFAD mit Resolution 154/XXXII vom 18. Februar 2009.

Die wesentlichen Inhalte der Wiederauffüllungsverhandlung wurden in dem Bericht „Report of the Consultation on the Eighth Replenishment of IFAD’s Resources (2010 ‑ 2012)“ zusammengefasst.

In dem Bericht wird die wichtige Rolle des IFAD bei der Bekämpfung der ländlichen Armut, insbesondere auch im Hinblick auf die Vorgabe der Millennium‑Entwicklungsziele, die Zahl der Armen der Welt bis 2015 zu halbieren, neuerlich bestätigt.

IFAD mit seinem Spezialmandat Armutsbekämpfung im Landwirtschaftsbereich fällt im Zusammenhang der Nahrungsmittel- und Finanzkrise eine Schlüsselrolle als Katalysator und Förderer zu.

Im Zeitraum der achten IFAD Wiederauffüllung 2010 bis 2012 soll es zu einer weiteren Effizienzsteigerung und Ausweitung der Fondsaktivitäten kommen. Die Wiederauffüllung und interne Fondsmittel ermöglichen ein Fördervolumen von 3 Mrd. USD für den Zeitraum. Die strukturellen Voraussetzungen für die Intensivierung der Fondsaktivitäten sind nach organisatorischen Änderungen geschaffen. Die Institution wird stärker im Feld präsent sein und ihre Projekte selbst implementieren und überwachen. Der politische Dialog mit den Empfängerländern und anderen Entwicklungspartner soll intensiviert werden.

IFAD ist während seiner dreißigjährigen Tätigkeit zu einer Wissensinstitution für Armutsbekämpfung im ländlichen Raum und Steigerung von Lebensmittelproduktion geworden. Dieses Wissen soll noch stärker genützt und verbreitet werden und soll die Empfängerländer in die Lage versetzen mit eigenständigen Maßnahmen und unabhängig von fremden Mitteln an die Bekämpfung ihrer Defizite heranzugehen.

Auch andere Entwicklungspartner sollen bei Förderungen im Landwirtschaftsbereich noch stärker als bisher das sektorspezifische Wissen der Institution nützen.

Der Privatsektor soll in die Förderaktivitäten miteinbezogen werden. Bei seinen Projekten wird der Fonds noch stärker den Aspekt der Frauenförderung beachten. Den ländlichen Zielgruppen werden moderne Techniken und Anpassungsmaßnahmen an die Herausforderungen des Klimawandels angeboten werden. Der Fonds wird sich auch in fragilen Staaten mit kapazitätsstärkenden Maßnahmen engagieren.

Mittels eines „results measurement frameworks“ sollen die Entwicklungsergebnisse der Aktivitäten des Fonds objektiviert werden (results measurement).

Im Jahr 2011 wird eine „Mid-Term Review“ der beschlossenen Maßnahmen und ihrer Umsetzung veranstaltet werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Seit Bestehen des IFAD wurden, die gegenständliche Wiederauffüllung eingerechnet, acht Wiederauffüllungen beschlossen, deren finanzielles Volumen der Tabelle 1 entnommen werden kann.

Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich, hat Österreich bei der jetzigen 8. Wiederauffüllung vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung 16,8 Mio. USD (11.034.240 EUR) zugesagt (als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs für die Periode 1. April bis 30. September 2008 vereinbart, wobei der Dollarumrechnungskurs für den Euro 0,6568 beträgt). Das sind 1,35% des Wiederauffüllungszieles von 1,2 Mrd. USD. Österreich hat somit, wie die Mehrheit der Industrieländer, seinen schon zur 7. Wiederauffüllung geleisteten Beitragsprozentsatz beibehalten. Dies aus der Überzeugung, dass die Bekämpfung der ländlichen Armut in den ärmsten Entwicklungsländern ein höchst förderungswürdiges Ziel ist und IFAD dafür einen wertvollen Beitrag leistet.

Tabelle 1: Beiträge Österreichs zu den bisherigen Wiederauffüllungen sowie Beitrag, wie im vorliegenden Gesetzesentwurf in Aussicht genommen




Inkrafttreten

tatsächliches Wiederauffüllungsvolumen

Anteil Österreichs

 

insgesamt in Mio. USD

in Mio. USD

in Prozent

1. Wiederauffüllung

1982

1.100,00

5,20

0,47

2. Wiederauffüllung

1986

460,00

4,14

0,90

3. Wiederauffüllung

1991

566,30

6,20

1,09

4. Wiederauffüllung

1997

470,70

6,89

1,46

5. Wiederauffüllung

2001

460,00

5,90

1,28

6. Wiederauffüllung

2003

560,00

7,54

1,35

7. Wiederauffüllung

2006

800,00

10,80

1,35

8. Wiederauffüllung

2008

1.200,00

16,80

1,35

Der Beitrag kann laut Resolution in einer, zwei oder drei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate innerhalb von 30 Tagen nach Hinterlegung der Beitrags- und Verpflichtungserklärung zu leisten ist. Die zweite Rate ist ein Jahr nach Inkrafttreten der 8. Wiederauffüllung zu bezahlen, die dritte ein Jahr später. Die Bezahlung kann in bar oder durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Wie bisher ist beabsichtigt von der Möglichkeit des Schatzscheinerlages Gebrauch zu machen, wobei wie bereits bei der 7. Wiederauffüllung des IFAD der Beitrag in einer Rate bezahlt wird. Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA-Quote zur Gänze anrechenbar. Die Einlösung dieses Bundesschatzscheines erfolgt in den Jahren 2010 bis 2012 wie in Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 2: Schatzscheineinlösungsplan

in Prozent

in EUR

2010

33,0

3.641.299

2011

33,0

3.641.299

2012

34,0

3.751.642

Gesamt

100,0

11.034.240

Kompetenzgrundlage:

Bei der gegenüber IFAD abzugebenden Beitrags- und Verpflichtungserklärung zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der 8. Wiederauffüllung des IFAD handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die im § 1 enthaltene gesetzliche Anordnung als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fällt. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl.Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen zur Vollziehung ist auf Grund von Abschnitt D Ziffer 11 der Anlage 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 gegeben.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Österreich hat während der Verhandlungen über die 8. Wiederauffüllung des IFAD - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Beitrag von 11.034.240 EUR zugesagt. Dieser Betrag stellt den Gegenwert von 16.800.000 USD unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Euro-Dollar Umrechnungskurses von 0,6568 der Periode 1. April bis 30. September 2008 dar. Die Höhe des österreichischen Beitrages wurde im Verhandlungswege festgesetzt und entspricht ungefähr der Wirtschafts- und Finanzkraft Österreichs im Verhältnis zu anderen Industrieländern.