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Einzelhandels

den Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie

die Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)

 

 

Begleitschreiben Begutachtungsentwurf

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Präsidium des Bundeskanzleramtes übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Governmentgesetz geändert werden. Dieser Entwurf ist auf der Website des Bundeskanzleramtes (www.ris.bka.gv.at, Abschnitt „Begutachtungsentwürfe, Regierungsvorlagen“) abrufbar.

 

Das Bundeskanzleramt ersucht um allfällige Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf bis spätestens

 

8. Mai 2009

 

an die E-Mail-Adresse: i8@bka.gv.at.

 

Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird seitens des Bundeskanzleramtes davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Weiters wird ersucht,

 

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

3. April 2009

Für den Bundeskanzler:

SCHITTENGRUBER

Elektronisch gefertigt