Anschrift:

Frau
Präsidentin
des Nationalrates

Parlament
1010 Wien

 

 

BMF - III/5 (III/5)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
MMag. Melitta Angelika Schütz
Telefon +43 1 51433 503132
Fax +43 1514335903132
e-Mail Melitta.Schuetz@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-040402/0006-III/5/2013

 

 

 

Betreff:

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden.

 

Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf zur gefälligen Kenntnisnahme mit dem Bemerken, dass dieser Entwurf den begutachtenden Stellen zur Stellungnahme bis längstens 24. Mai 2013 übermittelt wurde.

 

Die Richtlinie 2013/xxx/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und die Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Provisorische Fassungen in deutscher Sprache können auf der Homepage des Europäischen Parlaments unter dem Link

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+20130416+TOC+DOC+XML+V0//DE

eingesehen werden (Teil 2 und Teil 3 der dort angeführten Texte).

 


Gleichzeitig wurden die Interessenvertretungen ersucht, ihre Stellungnahme in elektronischer Form der Frau Präsidentin des Nationalrates zuzuleiten.

 

Anlage

14.05.2013
Für den Bundesminister:
Dr. Beate Schaffer
(elektronisch gefertigt)