Gz BKA-920.196/0005-III/1/2013

Abteilungsmail iii1@bka.gv.at

bearbeiterin Frau MMag Regina WEIDMANN

Pers. E-mail Regina.WEIDMANN@bka.gv.at

Telefon +43 1 53115-207133

Ihr Zeichen

«Anrede»

 

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

Dienstrechts-Novelle 2013

Begutachtung

 

 

 

Das Bundeskanzleramt – Sektion III übermittelt in der Anlage den Entwurf der Dienstrechts-Novelle 2013 samt Erläuterungen inklusive Wirkungsorientierter Folgenabschätzung und Textgegenüberstellung und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

 

8. November 2013

 

per E-Mail an die Abteilung III/1 des Bundeskanzleramts (iii1@bka.gv.at). Darüber hinaus darf um Übermittlung der Stellungnahme auf elektronischem Weg auch an folgende E-Mail-Adresse gebeten werden: peter.alberer@bka.gv.at.

 

Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird die Sektion III des Bundeskanzleramts davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.

 

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Weiters werden die begutachtenden Stellen ersucht, ihre allfällige Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats an die Adresse

 

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

zu übermitteln und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

 

 

Für die Bundesministerin:

 

 

 

Elektronisch gefertigt